Wie die Gemeinde Recherswil informiert, gilt ab 1. April 2022 generelle Leinenpflicht für alle Hunde im Solothurner Wald.
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Gestützt auf das kantonale Hundegesetz erhalten alle Hundehalter für ihre Hunde, welche per 1. April 2022 bei der Einwohnergemeinde Recherswil registriert sind, eine Rechnung für die Hundesteuer. Die Rechnungen für die Hundesteuer werden im Verlaufe des Monats März verschickt. Die Hundesteuer beträgt total 140 Franken pro Tier, bestehend aus 100 Franken Gemeindegebühr und 40 Franken Kantonsgebühr.

Die Hundesteuer muss bis spätestens 30. April 2022 bezahlt werden. Für verspätete Zahlung der Rechnung wird eine Mahngebühr von 50 Franken verrechnet.

Von der Abgabepflicht befreit sind Hundehalter gemäss Art. 12 des Gesetzes über das Halten von Hunden (Hundegesetz; BGS 614.71).

Adress- und Personendatenänderungen von Hundehaltern sind der Einwohnerkontrolle zu melden.

Anleinepflicht für Hunde

Während den Frühlings- und Sommermonaten bringen zahlreiche Wildtiere ihren Nachwuchs zur Welt. Damit weder die Mutter- noch ihre Jungtiere in dieser sensiblen Zeit durch Hunde gefährdet werden, gilt in den Solothurner Wäldern in der Zeit vom 1. April bis 31. Juli 2022 eine generelle Leinenpflicht für alle Hunde.

Weitere Informationen findet man auf der Webseite des Amts für Landwirtschaft Solothurn.

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