Wie die Gemeinde Recherswil informiert, muss die Hundesteuer bis spätestens 30. April 2023 bezahlt werden.
Die Ortstafel von Recherswil an der Recherswilerstrasse.
Die Ortstafel von Recherswil an der Recherswilerstrasse. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Gestützt auf das kantonale Hundegesetz erhalten alle Hundehalter für ihre Hunde, welche per 1. April 2023 bei der Einwohnergemeinde Recherswil registriert sind, eine Rechnung für die Hundesteuer.

Die Rechnungen für die Hundesteuer werden im Verlaufe des Monats März 2023 verschickt.

Die Hundesteuer beträgt total 140 Franken pro Tier, bestehend aus 100 Franken Gemeindegebühr und 40 Franken Kantonsgebühr.

Zahlung der Hundesteuer

Die Hundesteuer muss bis spätestens 30. April 2023 bezahlt werden. Für verspätete Zahlung der Rechnung wird eine Mahngebühr von 50 Franken verrechnet.

Von der Abgabepflicht befreit sind Hundehalter gemäss Artikel zwölf des Gesetzes über das Halten von Hunden (Hundegesetz; BGS 614.71).

Adress- und Personendatenänderungen von Hundehaltern sind der Einwohnerkontrolle zu melden.

Leinenpflicht vom 1. April bis am 31. Juli 2023

Während den Frühlings- und Sommermonaten bringen zahlreiche Wildtiere ihren Nachwuchs zur Welt.

Damit weder die Mutter- noch ihre Jungtiere in dieser sensiblen Zeit durch Hunde gefährdet werden, gilt in den Solothurner Wäldern in der Zeit vom 1. April bis 31. Juli eine generelle Leinenpflicht für alle Hunde.

Weitere Informationen sind auf der Webseite der Gemeine zu finden.

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