Tägerwilen TG: Prämienverbilligung – Anträge nur noch bis Ende Jahr
In Tägerwilen TG müssen Anträge für die individuelle Prämienverbilligung 2026 bis spätestens 31. Dezember 2026 bei der Gemeinde eingereicht werden.

Bitte beachten Sie, dass die Anträge bis spätestens 31. Dezember 2026 bei der Krankenkassenkontrollstelle der Gemeinde Tägerwilen eingereicht werden müssen. Anträge, die nach dem 31. Dezember 2026 bei der Gemeinde eintreffen, verfallen gegenstandslos.
Personen, die kein Antragsformular erhalten haben, aber davon ausgehen, bezugsberechtigt zu sein, werden gebeten, sich ebenfalls bis spätestens 31.12.2026 bei der Krankenkassenkontrollstelle derjenigen Gemeinde, in der sie am 1. Januar 2026 ihren Wohnsitz hatten.
Dies gilt auch für quellensteuerpflichtige Personen, deren Anspruch aufgrund der Quellensteuerabrechnung beurteilt wird.
Erwachsene: Einfache Steuer zu 100% unter Fr. 800.- und kein steuerbares Vermögen (provisorischen Steuerrechnung 2025 bzw. Quellensteuerabrechnung 2025)
Kinder: Einfache Steuer der Eltern zu 100% unter Fr. 1‘600.- und kein steuerbares Vermögen (provisorischen Steuerrechnung 2025 bzw. Quellensteuerabrechnung 2025)
Wurde im Frühjahr 2026 kein Antrag zugestellt oder können nachträglich veränderte wirtschaftliche Verhältnisse nachgewiesen werden, kann innerhalb vom 30 Tagen ab rechtskräftiger Feststellung der veränderten Verhältnisse (z.B. Steuerschlussrechnung 2025) eine Neubemessung der Prämienverbilligung beantragt werden.
Quellensteuerpflichtige Personen, die eine Neubemessung beantragen wollen, müssen ihren Antrag auf Neubemessung bis spätestens 31. Dezember 2026 bei der Krankenkassenkontrollstelle einreichen.










