Kanton Thurgau passt Prämienverbilligungen an
Im Thurgau könnten bald mehr Menschen von Prämienverbilligungen profitieren – allerdings mit einem Haken.

Im Kanton Thurgau sollen mehr Personen von den Prämienverbilligungen als bisher profitieren. Allerdings muss die Anpassung budgetneutral erfolgen. Dies bedeutet, dass zumindest 2027 mehr Personen Verbilligungen erhalten, der Betrag aber tiefer liegt als vorher.
Das System, mit der die Berechtigung für die individuelle Prämienverbilligung ermittelt wird, sei im Kanton Thurgau letztmals 2006 angepasst worden, heisst es in der Mitteilung der Staatskanzlei vom Mittwoch.
Der Kreis der Bezugsberechtigten stagniere seit einigen Jahren. Im Bundesrecht werde verlangt, dass allen Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen eine Verbilligung der Prämien gewährt werden müsse. Dies sei «durch die starre Bemessungsgrundlage langfristig nicht sichergestellt».
Anpassungen geplant: Mehr Bezugsberechtigte ab 2027
Geplant sind deshalb Anpassungen, mit der die Zahl der Bezugsberechtigten erhöht wird. Die Vorlage geht nun in die Vernehmlassung. Die Änderungen würden ab 2027 erfolgen und seien budgetneutral, heisst es in der Mitteilung. Dies bedeute, dass mehr Personen Prämienverbilligung erhalten, «diese aber etwas tiefer liegt als bisher».
Ab 2028 müsse der Anteil von Kanton und Gemeinden an der Prämienverbilligung wegen Vorgaben des Bundes ohnehin erhöht werden. Nach einer Senkung 2027 würden deshalb im Thurgau die Ansätze 2028 wieder massgeblich ansteigen. Die Vorlage berücksichtige deshalb sowohl die veränderten gesellschaftlichen Realitäten als auch die revidierte Bundesgesetzgebung.