Tägerwilen fordert zum Pflanzenrückschnitt an Strassen auf
Wie die Gemeinde Tägerwilen mitteilt, wird gebeten, den Bestimmungen des kantonalen Gesetzes über Strassen und Wege bis Ende November 2023 nachzukommen.

Wie sicher allen Grundstückseigentümern bekannt ist, müssen Bäume und Sträucher an Trottoirs und Strassen jährlich zurückgeschnitten werden.
Dies gilt in erster Linie aus Sicherheitsgründen für Velo-, Mofa- und Autofahrer. Folgende Abstände sind dabei einzuhalten.
Im Sichtzonenbereich von Ausfahrten oder Strasseneinmündungen dürfen Pflanzen höchstens 80 Zentimeter ab Strassenhöhe erreichen.
Lebhecken, Sträucher und ähnliche Pflanzen müssen einen Stockabstand von mindestens 60 Zentimeter zur Strassen- oder Weggrenze aufweisen.
Bestimmungen bis Ende November 2023 nachkommen
Strassen-Randabschlüsse sind von Überwachsungen zu befreien und zu reinigen.
Überragende Äste von Bäumen sind im Fahrbahnbereich auf eine lichte Höhe von 4,5 Meter, bei Wegen und Trottoirs auf einen solchen von 2,5 Meter zu stutzen.
Die Gemeinde bittet die Grundeigentümer, diesen Bestimmungen des kantonalen Gesetzes über Strassen und Wege bis Ende November 2023 nachzukommen.