Stadtrat beschliesst aktualisierten kommunalen Richtplan
Revidierter Rahmennutzungsplan ab 6. September zur öffentlichen Planauflage freigegeben.

Am Dienstag, den 13. August 2019, beschloss der Stadtrat den aktualisierten kommunalen Richtplan. Er wird nun dem Kanton zur Genehmigung eingereicht. Zudem gab der Stadtrat den revidierten Rahmennutzungsplan (Baureglement und Zonenplan) zur öffentlichen Planauflage frei.
Die öffentliche Planauflage des revidierten Rahmennutzungsplans findet ab Freitag, 6. September 2019, bis Mittwoch, 25. September 2019, statt. Innerhalb dieser Frist können sämtliche Unterlagen über die Homepage der Stadt Kreuzlingen oder bei der Bauverwaltung eingesehen werden.
Gemäss § 31 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes PBG kann während der Auflagefrist jedermann, der durch Pläne oder Vorschriften berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, schriftlich und begründet beim Stadtrat Einsprache erheben.
Im Vorfeld der Auflagefrist findet am Mittwoch, 21. August 2019, 19.00 Uhr im Dreispitz Sport- und Kulturzentrum an der Pestalozzistrasse 17 (Saalöffnung 18.45 Uhr) eine öffentliche Informationsveranstaltung zum neuen Zonenplan und Baureglement statt. Dabei werden die wichtigsten Änderungen in Baureglement und Zonenplan gegenüber den bisherigen Planungsgrundlagen erläutert.
Allfällige Fragen dazu können beim anschliessenden Apéro von den anwesenden Fachpersonen und Stadtratsmitgliedern beantwortet werden.
Ebenfalls vor Beginn der Auflagefrist werden die insgesamt 140 Verfasserinnen und Verfasser einer Vernehmlassungsstellungnahme eine individuelle Rückmeldung zu ihren Anträgen erhalten.