Ortsplanungsrevision Arbon genehmigt
Das kantonale DIV hat die Arboner Ortsplanungsrevision geprüft und grossmehrheitlich genehmigt. Rekurse wurden abgewiesen, Bauprojekte bleiben möglich.

Wie die Stadt Arbon mitteilt, hat das kantonale Departement für Inneres und Volkswirtschaft (DIV) nach eingehender Prüfung die Arboner Ortsplanungsrevision grossmehrheitlich genehmigt.
Der Stadtrat wird die umfangreiche Beurteilung des Kantons nun detailliert prüfen und sich so einen Überblick über die zentralen Punkte verschaffen. Besonderes Augenmerk gilt neben den Hinweisen und Aufträgen denjenigen Teilen, die nicht genehmigt wurden. Daneben bereitet der Stadtrat die Inkraftsetzung vor.
Es ist festzuhalten, dass kein Bauvorhaben unmittelbar von der Ortsplanungsrevision blockiert ist. Die drei Rekurse zur Arboner Ortsplanungsrevision hat das DIV abgewiesen.
Mit Publikation des Entscheids im Amtsblatt vom 10. Oktober 2025 beginnt diesbezüglich eine 30-tägige Rechtsmittelfrist. In Bezug auf das Projekt Riva wurde das Genehmigungsverfahren sistiert, da zu diesem Gestaltungsplan ein Rechtsmittelverfahren läuft.
Ortsplanungsrevision Arbon: Genehmigung beim Kanton
Das Dossier Ortsplanungsrevision der Stadt Arbon war dem Kanton Thurgau im Herbst 2023 zur Genehmigung eingereicht worden. Das Arboner Stimmvolk hatte die entsprechende Vorlage im Juni 2023 an der Urne gutgeheissen.
Das Geschäft wurde durch das DIV bearbeitet. Das eigentlich zuständige kantonale Departement für Bau und Umwelt (DBU) durfte sich nicht mit dem Dossier befassen, da Dominik Diezi, der Vorsteher des DBU, aufgrund seiner früheren Tätigkeit als Stadtpräsident von Arbon befangen ist.