Wie die Gemeinde Münsterlingen mitteilt, kann die Bevölkerung gerne Hilfe für die geflüchteten Personen aus der Ukraine leisten.
flagge ukraine
Ukrainische Flagge. - keystone
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Seit mehr als einem Monat herrscht in der Ukraine Krieg. Das daraus resultierende menschliche Leid macht uns alle betroffen auch den Gemeinderat Münsterlingen und die Mitarbeitenden auf der Gemeindeverwaltung. Die Gemeinde Münsterlingen leistet zurzeit zusammen mit den Partnergemeinden des Kompetenzzentrums Soziale Dienste See (KSDS) grosse Anstrengungen um flüchtenden Ukrainern zu helfen.

Die Solidarität ist überwältigend. Der Gemeinderat bedankt sich bei allen freiwilligen Helfern, den Mitarbeitern des KSDS und der Werkhöfe für die tatkräftige Unterstützung. Es ist uns ein Anliegen, die Bevölkerung über den aktuellen Stand zu informieren.

Zurzeit sind 97 Personen aus der Ukraine offiziell in den KSDS-Gemeinden angemeldet und untergebracht. Zur Unterbringung wurden neun Wohnungen angemietet und ein Haus wurde zur Verfügung gestellt und wird mittelfristig ebenfalls gemietet. Eine Gruppe mit zehn beeinträchtigten Menschen wurde in der Stiftung Mansio untergebracht. Doch alleine mit der Zurverfügungstellung von Wohnraum ist es nicht getan.

Es gilt unzählige administrative Dienstleistungen zu erbringen, die Betreuung sicherzustellen und die finanziellen Aspekte zu regeln. Dies macht zahlreiche Gespräche und Koordinationsarbeit zwischen Kanton, Gemeinden und Institutionen notwendig. Es ist dringend erforderlich, dass die Aufnahme und Integrationsprozesse koordiniert ablaufen. Es gilt mittelfristig, nachhaltige Lösungen zu finden, da nicht davon auszugehen ist, dass die Geflüchteten zeitnah in ihr Heimatland zurückkehren können.

Aufnahme der Flüchtlinge organisiert der Kanton

Zudem ist auf den Gemeinden das übliche Tagesgeschäft, auch in der gesetzlichen Sozialhilfe sicherzustellen. Die Gemeinden des KSDS haben schnell und unbürokratisch reagiert. Es ist nun aber absehbar, dass das Verwaltungsteam an die Belastungsgrenzen kommt. Die Gemeindeverwaltungen hoffen daher auf das Verständnis aller Beteiligten.

Die Aufnahme der Flüchtlinge wird grundsätzlich durch den Kanton organisiert. Die Peregrina Stiftung hat entsprechende Aufnahmezentren gebildet. Dort werden die Flüchtenden erstversorgt und nach dem Durchlaufen der administrativen Prozesse den Gemeinden zugewiesen. Dabei geht es auch um eine ausgewogene Verteilung der Hilfesuchenden, so dass die Gemeinden solidarisch die Aufgaben übernehmen können.

Zudem sind durch dieses Vorgehen auch der Erlang des Statuts «S» sowie die Finanzierung mittels Fallpauschalen gesichert. Private Personen, welche auf privatem Weg direkt Flüchtende aufnehmen, haben grundsätzlich selbst für eine nachhaltige finanzielle und administrative Betreuungslösung zu sorgen.

Möchten Privatpersonen helfen, muss dies unbedingt vorab mit den Mitarbeiterinnen des KSDS oder noch besser direkt mit den zuständigen kantonalen Stellen abgesprochen beziehungsweise koordiniert werden. Nehmen Private direkt Menschen aus der Ukraine auf, kann die Standortgemeinde nicht für einen Verbleib oder eine automatische Kostenübernahme garantieren.

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