Kreuzlingen: Bundesgericht lehnt Stimmrechtsbeschwerde ab
Am 15. Februar 2022 wies auch das Bundesgericht die Stimmrechtsbeschwerde ab und bestätigt die Korrektheit der Kreuzlinger Volksbotschaft vom 27. November 2016.

Wie die Gemeinde Kreuzlingen informiert, haben die Stimmbürger am 27. November 2016 dem Kreditbegehren für den Neubau eines zentralen Stadthauses, den Bau einer Tiefgarage und die Neugestaltung der Festwiese an der Urne zugestimmt. Ein Stimmbürger hat dies angefochten und geltend gemacht, dass die Informationen der Behörden und einzelner Behördenmitglieder vor der Urnenabstimmung insbesondere in der Volksbotschaft, mangelhaft waren und Fehler aufwiesen.
Das kantonale Departement für Inneres und Volkswirtschaft und auch das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau hatten diese Rügen in ihren Entscheiden vom 23. April 2020 und 2. Dezember 2020 als unbegründet beurteilt und den Rekurs beziehungsweise die Beschwerde abgewiesen.
Der Entscheid ging weiter an das Bundesgericht
Der Entscheid des Verwaltungsgerichtes wurde an das Bundesgericht in Lausanne weitergezogen. In seinem Urteil vom 15. Februar 2022 hat das Bundesgericht den Entscheid des Verwaltungsgerichts nun bestätigt und die Beschwerde vollumfänglich abgewiesen, soweit es überhaupt darauf eingetreten ist. Das Bundesgericht bestätigt somit die Korrektheit der Volksbotschaft vom 27. November 2016.
Der Stadtrat begrüsst das Urteil des Bundesgerichts und er sieht sich in seinen Aussagen bestätigt. Damit steht nun endgültig fest, dass die Stimmbürger dem Kreditbegehren für das Stadthaus auf der Festwiese rechtsgültig zugestimmt haben.