Wie die Gemeinde Tägerwilen informiert, müssen die Strassenanstösser bis spätestens Mitte Juli 2023 ihre Bepflanzungen zurückschneiden.
Tägerwilen. (Symbolbild) - alpine-wandergruppe.de
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Wie sicher allen Grundstückseigentümern bekannt ist, müssen Bäume und Sträucher an Trottoirs und Strassen jährlich zurückgeschnitten werden.

Dies in erster Linie aus Sicherheitsgründen für Velo-, Mofas- und Autofahrer. Dabei sind Abstände einzuhalten.

Im Sichtzonenbereich von Ausfahrten oder Strasseneinmündungen dürfen Pflanzen höchstens 80 Zentimeter ab Strassenhöhe erreichen.

Äste sind im Fahrbahnbereich auf eine lichte Höhe von 4.50 Meter zu stutzen

Lebhecken, Sträucher und ähnliche Pflanzen müssen einen Stockabstand von mindestens 60 Zentimeter zur Strassen- oder Weggrenze aufweisen.

Strassen-Randabschlüsse sind von Überwachsungen zu befreien und zu reinigen.

Überragende Äste von Bäumen sind im Fahrbahnbereich auf eine lichte Höhe von 4,50 Meter, bei Wegen und Trottoirs auf 2,50 Meter zu stutzen.

Die Gemeinde bittet die Grundeigentümer, diesen Bestimmungen des kantonalen Gesetzes über Strassen und Wege bis Mitte Juli 2023 nachzukommen.

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