Hundehaltung in Tägerwilen
Die Gemeinde Tägerwilen bietet viel Raum, um Zeit mit Ihrem Vierbeiner zu verbringen.

Die Gemeinde Tägerwilen bietet viel Raum, um Zeit mit Ihrem Vierbeiner zu verbringen. Nebst unzähligen Spazierwegen und grossen Wiesen haben auch viele Robbidog einen Platz. Wir sind Ihnen deshalb sehr dankbar, wenn Sie daran denken, dass Ihr Hund korrekt gehalten wird.
Wer einen Hund hält oder ausführt, hat insbesondere dafür zu sorgen, dass:
– die Umwelt nicht durch übermässiges Gebell, Geheul oder auf andere Weise belästigt wird;
– der Hund in Wäldern und an Waldrändern sowie zur Nachtzeit im Freien nicht unbeaufsichtigt ist;
– Trottoirs und Fusswege, Park-, Schul-, Spiel- oder Sportanlagen sowie Gärten, Futterwiesen und Gemüsefelder nicht verunreinigt werden und der Hundekot korrekt beseitigt wird;
– Privatgrundstücke nicht betreten werden.
– In Park-, Schul-, Spiel- oder Sportanlagen sowie an verkehrsreichen Strassen sind Hunde an der Leine zu führen.
– Es ist verboten, Hunde in Kirchen, Friedhöfen, Spital- oder Badeanlagen mitzuführen.
Bitte sind Sie fair und darauf bedacht, dass die Umwelt sauber bleibt und sich Nachbarn auch über ihren Hund freuen können. So lassen sich die unangenehmen Folgen und allfällige Streiterein mit Hausbesitzern vermeiden.
Mit der Tierhaltung sind Sie auch diese Verantwortung eingegangen und wir bittet die Gemeinde Tägerwilen, sich daran zu halten. Bei Nichtbeachten oder Verletzten der Vorschriften des Hundegesetzes drohen Bussen von 50 bis 5‘000 Franken.