Brandschutz im Seeparksaal verbessert – Weiterbetrieb gesichert

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Bodensee,

Mit neuen Brandschutzkonzepten sorgt Arbon dafür, dass der Seeparksaal weiterhin sicher genutzt werden kann, während erste Sofortmassnahmen umgesetzt werden.

Seepark Arbon.
Seepark Arbon. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Wie die Stadt Arbon berichtet, genehmigt der Stadtrat die Brandschutzkonzepte für den Seeparksaal und stellt damit den Weiterbetrieb unter klar definierten Rahmenbedingungen sicher. Gleichzeitig werden erste Massnahmen umgesetzt und die Grundlagen für eine umfassende Erneuerung geschaffen.

Im Rahmen einer periodischen Kontrolle stellte die Gebäudeversicherung Thurgau (GVTG) im November 2024 insgesamt 26 Abweichungen von den geltenden Brandschutzvorschriften im Seeparksaal fest.

Mit Verfügung vom Januar 2025 wurden entsprechende Sanierungsmassnahmen sowie Fristen definiert. Die Stadt Arbon hat daraufhin Fachplaner mit der Ausarbeitung von Brandschutzkonzepten und der Planung notwendiger Massnahmen beauftragt.

Der Stadtrat hat nun zwei aufeinander abgestimmte Brandschutzkonzepte genehmigt und zur Einreichung bei der Gebäudeversicherung freigegeben. Damit kann die gesetzlich geforderte Eingabe fristgerecht erfolgen und der Betrieb des Seeparksaals weiterhin gewährleistet werden.

Betrieb mit klaren Vorgaben

Das erste Konzept beschreibt den aktuellen Zustand des Gebäudes und definiert die Rahmenbedingungen für den Weiterbetrieb bis zur Umsetzung baulicher Anpassungen. So ist die maximale Belegung des gesamten Saals vorübergehend auf 1000 Personen beschränkt.

Für Teilnutzungen gelten zusätzliche Einschränkungen: Werden nur ein oder zwei Drittel des Saals genutzt, stehen nur drei Fluchtwege zur Verfügung. Deshalb muss bei einer Teilnutzung die maximale Belegung auf 150 Personen begrenzt werden. Parallel dazu werden kurzfristig umsetzbare organisatorische und kleinere bauliche Massnahmen realisiert.

Dazu gehören unter anderem Anpassungen im Bereich der Nutzung und Organisation sowie konkrete Sofortmassnahmen, die aktuell durch Fachplaner und Unternehmer ausgearbeitet werden.

Grundlage für spätere Gesamtsanierung

Das zweite Konzept zeigt den angestrebten brandschutztechnischen Zielzustand des Gebäudes auf. Es dient als fachliche Grundlage für die langfristige Planung, ohne bereits Entscheide über Umfang und Zeitpunkt einer umfassenden Sanierung vorwegzunehmen, denn neben brandschutztechnischen Defiziten weist der Seeparksaal auch in anderen Bereichen einen erheblichen Erneuerungsbedarf auf – insbesondere bei Heizung, Lüftung, Sanitäranlagen, Elektroinstallationen und Teilen der Gebäudehülle.

Eine isolierte Umsetzung der Brandschutzmassnahmen wäre daher weder wirtschaftlich noch nachhaltig.

Externe Unterstützung für Betriebssicherheit

Zur Sicherstellung der betrieblichen Brandschutzmassnahmen wurde zudem ein externer Sicherheitsbeauftragter Brandschutz (SIBE) eingesetzt. Diese Funktion ist Voraussetzung für das Brandschutzkonzept und umfasst unter anderem die Überwachung der organisatorischen Massnahmen sowie die Kontrolle von Veranstaltungen.

Das entsprechende Mandat wurde an die NS Brandschutz GmbH, Romanshorn, mit einem Kostendach von 6’500 Franken vergeben.

In den kommenden Monaten werden die erforderlichen Sofortmassnahmen konkretisiert und umgesetzt. Gleichzeitig bereitet die Stadt die nächsten Schritte für ein Gesamtprojekt zur Erneuerung des Seeparksaals vor.

Grundlagen für Gesamterneuerung gelegt

Geplant ist eine umfassende Bestandesanalyse sowie die Erarbeitung eines Sanierungskonzepts als Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen. Erste vorbereitende Arbeiten – wie beispielsweise organisatorische Anpassungen oder die Räumung brandschutztechnisch unzulässiger Nutzungen – werden bereits kurzfristig umgesetzt.

Mit dem genehmigten Brandschutzkonzept schafft der Stadtrat die Voraussetzungen, um den Betrieb des Seeparksaals sicher weiterzuführen und gleichzeitig die Weichen für eine zukunftsfähige Gesamterneuerung zu stellen.

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