Stadt erhöht Gebühren für baupolizeiliche Leistungen
Frauenfeld passt die Gebühren für baupolizeiliche Leistungen an. Ziel ist ein höherer Kostendeckungsgrad und eine verursachergerechte Verrechnung ab Mai 2026.

Wie die Stadt Frauenfeld berichtet, hat der Stadtrat Frauenfeld an seiner Sitzung vom 17. März 2026 eine Teilrevision der «Gebührenverordnung für die Durchführung baupolizeilicher Aufgaben» beschlossen. Die Änderungen treten per 1. Mai 2026 in Kraft.
Die Gebühren für baupolizeiliche Leistungen – insbesondere für Baubewilligungen – deckten in den vergangenen Jahren weniger als 50 Prozent der anfallenden Kosten. Mit der Teilrevision wird der Kostendeckungsgrad erhöht, indem bestehende Leistungen konsequenter verrechnet und die Gebührentarife für Neu- und Umbauten angepasst werden.
Damit können die entstandenen Aufwendungen der Verwaltung verursachergerecht den Gesuchstellenden in Rechnung gestellt werden. Der Stadtrat setzt mit der Verordnungsanpassung eine Massnahme seiner Finanzstrategie um.
Mehr Aufwand führt zu Anpassung der Gebührenordnung
Hintergrund der Anpassung ist der erhöhte Koordinations- und Prüfaufwand für die Koordinationsstelle Bauberatung und Baubewilligung im Amt für Hochbau und Stadtplanung. Die angestrebte Siedlungsentwicklung nach innen und das Bauen im Bestand steigern die Komplexität von Bauvorhaben und stellen höhere Anforderungen an die städtebauliche Eingliederung. Dies spiegelt sich im gesteigerten Aufwand der Verwaltung wider.
Neben der Anpassung der Gebührentarife wurde die Verordnung auch redaktionell überarbeitet und an die heutigen Rahmenbedingungen angepasst. Aufgrund des begrenzten Umfangs und der vorwiegend technischen Anpassungen wurde auf eine Vernehmlassung verzichtet.










