Ärger um «Richi»-Song: Darf die Band das einfach so?

Simon Ulrich
Simon Ulrich

Biel/Bienne,

Die Familie Schönbächler wütet gegen den «Richi»-Song. Ein Medienrechtler erklärt, wo rechtliche Grenzen liegen – und warum Ansprüche schwierig sind.

hermann schönbächler
Mona Vetsch und Familie Schönbächler mit Vater Hermann und Sohn Richi (r.). - SRF

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Auswanderer-Familie Schönbächler kritisiert Fanartikel und den «Richi»-Song scharf.
  • Medienrechtler Simon Canonica sieht am ehesten eine Persönlichkeitsverletzung.
  • Geldforderungen seien aber schwierig, auch wegen der späten Reaktion der Familie.

Mit einem Facebook-Post hat die Familie Schönbächler jüngst scharfe Kritik am Kult um den berühmten «Richi»-Spruch geäussert.

Zur Erinnerung: Vor Jahren ging eine Szene aus der SRF-Sendung «Auf und davon» viral, als Sohn Richi stürzte.

Vater Hermann Schönbächler sagte darauf die berühmten Worte: «Richi, ich habe ja gesagt, du sollst dich gut festhalten!» Oder eben auf Schweizerdeutsch: «Richi, i ha gseit, du söusch di häbe!»

Noch immer kennen viele den viralen Clip. Die Familie Schönbächler beklagt, dass Fanartikel wie Sprüche, Aufkleber, Socken oder Spiele ohne ihr Wissen und Einverständnis vertrieben worden seien.

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Die berühmte Szene: Richi (unten) stürzt aus einem Bagger – Vater Herrmann Schönbächler (im Bagger) schimpft, er habe ihn doch gewarnt, er solle sich gut festhalten. - Screenshot SRF

Besonders gegen den Strich geht ihr der «Richi»-Song der Stubete Gäng. Dieser verletze aus ihrer Sicht die Würde ihres Sohnes sowie dessen Privat- und Intimsphäre. Zudem wirft die Familie der Band vor, Vater Hermanns Stimme und Zitate ohne Erlaubnis verwendet zu haben.

Ob dies tatsächlich zutrifft, ist derzeit unklar. Sowohl die Schönbächlers als auch die Stubete Gäng liessen eine Anfrage am Montag unbeantwortet.

Experte: «Recht am eigenen Wort dürfte verletzt sein»

Klar ist aber: Eine Band darf einen TV-Ausschnitt nicht ohne Einwilligung der betroffenen Person oder des Senders in einem kommerziellen Song verwenden.

«Die Einwilligung für die TV-Sendung berechtigt nicht die Nutzung durch Dritte, schon gar nicht eine kommerzielle», sagt Simon Canonica. Er ist Rechtsanwalt und Experte für Medienrecht.

Laut Canonica kommt bei der Familie Schönbächler am ehesten eine Persönlichkeitsverletzung in Frage. «Das Recht am eigenen Wort beziehungsweise der eigenen Stimme dürfte verletzt sein», erklärt er.

Der Experte schränkt aber ein: Es sei fraglich, ob die Betroffenen Jahre nach der TV-Sendung überhaupt noch mit dem Song in Verbindung gebracht würden. Und somit überhaupt noch als Betroffene gelten könnten.

Hürden für Entschädigung dürften hoch sein

Während eine Persönlichkeitsverletzung zur Debatte steht, schliesst Canonica eine Urheberrechtsverletzung aus.

Seine Begründung: «Ein einzelner, in einer Fernsehsendung geäusserter Satz ist aus meiner Sicht kein geschütztes Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetzes.»

Im Hinblick auf mögliche finanzielle Forderungen zeigt sich der Medienrechtler denn auch zurückhaltend. Für eine Genugtuung müsste eine Persönlichkeitsverletzung von gewisser Schwere vorliegen, sagt er.

Sorgt für Ärger: Der «Richi»-Song.

Davon könne aber kaum die Rede sein, «wenn den Geschädigten erst nach Jahren einfällt, dass sie sich durch den Song verletzt fühlen».

Eine Rolle spiele zudem, dass der Satz öffentlich im Fernsehen gefallen ist. «Seine Verwendung verletzt nicht den Privat- oder gar Intimbereich», sagt Canonica.

Dadurch verliere eine allfällige Persönlichkeitsverletzung, die etwa für Genugtuungsansprüche bedeutend wäre, deutlich an Gewicht.

«Band könnte sich mit der Familie in Verbindung setzen»

Klassische Schadenersatzansprüche hält Canonica für ebenso unwahrscheinlich: «Erst recht nicht, weil die Familie in Kanada wohnt. Wie sollen sie materiellen Schaden erlitten haben?»

Am ehesten denkbar wäre aus Canonicas Sicht noch eine Gewinnherausgabe, weil die Band mit dem Satz Geld verdient habe.

Aber auch hier schränkt er ein: «Wie weit der kommerzielle Erfolg des Songs von dem Zitat lebt, wäre aber wohl nicht leicht nachzuweisen.»

Hast du Verständnis für den Ärger der Familie Schönbächler?

Hinzu kommt: Das lange Schweigen der Familie könnte rechtlich nicht ganz unwichtig sein. So stelle sich die Frage, ob die Band aus der jahrelangen Funkstille nicht auf eine stillschweigende Zustimmung habe schliessen dürfen.

«Umgekehrt hat die Familie durch das jahrelange Dulden nichts unternommen, um allfälligen Schaden oder Unbill zu unterbinden.» Dennoch findet Canonica: «Die Band könnte ein Zeichen des guten Willens setzen und sich mit der Familie in Verbindung setzen».

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Kommentare

User #1098 (nicht angemeldet)

Was ist denn das für ein Galöri?!

User #6445 (nicht angemeldet)

Ich sage nur:Maschendrahtzaun …

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