Arbon prüft Spange Süd zur Verkehrsentslastung

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Bodensee,

Die Stadt Arbon untersucht den Bau der Spange Süd, eine Verbindungsstrasse zum Autobahnzubringer Arbon-Süd, um Verkehr in Arbon und Roggwil zu reduzieren.

Bahnhof Arbon
Bahnhof Arbon. (Archivbild) - Nau.ch / Miriam Danielsson

Wie die Stadt Arbon mitteilt, wird über den möglichen Bau einer Spange Süd – einer Verbindungsstrasse zwischen der St. Gallerstrasse und dem Autobahnzubringer Arbon-Süd – seit geraumer Zeit diskutiert. Die Strasse wurde oft in Verbindung zum Projekt Neue Linienführung Kantonsstrasse (NLK) gebracht, um die Landquartstrasse in Arbon und die Hubgasse in Roggwil vom motorisierten Verkehr zu entlasten.

Um zu klären, ob eine Spange Süd überhaupt möglich und sinnvoll ist, wurde von Arbon und Roggwil in Begleitung des Kantons Thurgau eine Zweckmässigkeitsbeurteilung vorgenommen.

In diesem Rahmen sollten realistische Linienführungen definiert und deren Machbarkeit sowie die generelle Zweckmässigkeit einer neuen Strasse beurteilt werden, dies als Grundlage für weitere Planungsschritte. Seit Frühling 2024 liegt das Ergebnis der Zweckmässigkeitsbeurteilung zur Spange Süd vor.

Begleitgruppe prüft Varianten der Spange Süd

Die damit befasste Begleitgruppe, der auch Arboner und Roggwiler Bürgerinnen und Bürger angehören, hat mehr als zehn denkbare Varianten für eine Linienführung der Spange Süd diskutiert. Von diesen erschienen drei als gut realisierbar, eine wurde favorisiert, dies aufgrund von Kriterien wie Natur und Landschaft, Lärmbelastung, topografische Lage sowie Grobkosten.

Aus Sicht der Zweckmässigkeitsbeurteilung erscheint der Bau der neuen Verbindungsstrasse zweckdienlich. Vor dem Hintergrund seiner Dimension wäre ein solches Strassenprojekt dem Kanton zuzuordnen.

Detaillierte Abklärungen durch Kanton Thurgau

Die Machbarkeit der favorisierten Variante wird seither im Detail abgeklärt. Dies gestaltet sich aufwändig, da aufgrund verkehrstechnischer Aspekte die Nationalstrasse tangiert ist – namentlich der Anschluss Arbon Süd.

Aus der Bedeutung des Projekts ergab sich, dass das dieses durch den Kanton Thurgau weiterbearbeitet werden solle. Dazu sind seitens Kanton weitere Abklärungen zu tätigen, bevor das Projekt in den kantonalen Richtplan und mit Beschluss des Grossen Rates in das Kantonsstrassennetz aufgenommen werden könnte.

Erst dann kann das Projekt für die Umsetzung (Bau-Auflageprojekt, Budgetierung, Realisierung) vorbereitet werden. Dies alles erfolgt in einem Zeitraum, der deutlich über die aktuelle Legislatur hinaus – also mehrere Jahre – dauern wird.

Regionale und kantonsübergreifende Prüfung notwendig

In der Folge müssen sowohl der Kanton Thurgau als auch das Bundesamt für Strassen (ASTRA) die Rahmenbedingungen beurteilen. Bei den Gesprächen zwischen dem ASTRA sowie den Kantonen St.Gallen und Thurgau wurde deutlich, dass die verkehrliche Entwicklung rund um den Zubringer Arbon Süd zur Nationalstrasse regional betrachtet werden muss, denn die zwischenzeitlich geplanten Entwicklungen in den Gemeinden Steinach und Horn haben neu einen wesentlichen Einfluss auf die regionale Verkehrsentwicklung und damit auf die Gestaltung des Strassenverkehrsnetzes in der Region.

Das Projekt erfordert somit eine regionale, kantonsübergreifende Betrachtung im Zeithorizont der Zonen- und Richtpläne. Die Federführung dafür hat der Kanton St.Gallen übernommen.

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