Wie die Gemeinde Tägerwilen berichtet, werden Unterlagen der amtlichen Vermessung fürs Gebiet Tägermoos von 6. Mai 2022 bis 4. Juni 2022 öffentlich aufgelegt.
Ermatingen (Symbolbild) - Pixabay
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Für das Gebiet Tägermoos ist die amtliche Vermessung erstellt worden. Die Vermarkung wurde bereits öffentlich aufgelegt. Gestützt auf § 9 der Verordnung des Regierungsrates über die amtliche Vermessung (RB 211.443) wird die Ersterhebung öffentlich aufgelegt. Jedem Grundeigentümer wird ein Güterzettel mit der Grundstücksbeschreibung zugestellt.

Ausgenommen sind alle Grundstücke, für welche bereits vom Amt für Liegenschaften und Geoinformation, Konstanz, Fortführungsnachweise zugestellt wurden. Die Unterlagen können vom Freitag, 6. Mai, bis Samstag, 4. Juni 2022, von Montag bis Freitag jeweils 8.30 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 16.30 Uhr und am Freitag bis 15 Uhr in Kreuzlingen beim Wälli AG Ingenieure in der Hauptstrasse 84 eingesehen werden.

Plan erlangt nach Genehmigung Eigenschaft einer öffentlichen Urkunde

Nach Erledigung allfälliger Einsprachen wird das Vermessungswerk durch den Regierungsrat des Kantons Thurgau genehmigt. Der Plan für das Grundbuch erlangt darauf die Eigenschaft einer öffentlichen Urkunde gemäss Artikel 9 des Zivilgesetzbuches (SR 210) sowie Artikel 29 der Verordnung über die amtliche Vermessung VAV (SR 211.432.2).

Vorbehalten bleiben Einschränkungen aufgrund der «Übereinkunft zwischen dem Grossherzogtum Baden und dem Kanton Thurgau betreffend die Grenzberichtigung bei Konstanz» aus dem Jahr 1831 (Rechtsbuch 110).

Einsprachen gegen den Inhalt der Erstvermessung sowie der aufgelegten Pläne für das Grundbuch und der Güterzettel sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Tägerwilen zu richten.

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