In den vergangenen Monaten haben die Gemeinde Köniz und der Verein Musikschule Köniz in einem konstruktiven Prozess einen neuen Leistungsvertrag erarbeitet und unterzeichnet
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In den vergangenen Monaten haben die Gemeinde Köniz und der Verein Musikschule Köniz in einem konstruktiven Prozess einen neuen Leistungsvertrag erarbeitet und unterzeichnet. Das Musikschulgesetz des Kantons Bern regelt die Förderung des Musikschulunterrichts für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Die Gemeinden haben die Aufgabe, diese Förderung zu organisieren. In Köniz ist diese Aufgabe seit Jahren dem Verein Musikschule Köniz übertragen. Nach dem Rücktritt des Vorstandes des Vereins Musikschule Köniz im Frühling 2017, wurde an der Hauptversammlung im Juni 2018 ein neuer Vorstand gewählt. Mit diesem wurde die Erarbeitung eines neuen Leistungsvertrags in Angriff genommen. Die Ausarbeitung des Leistungsvertrags verlief in einem konstruktiven Prozess, welcher zu einem zufriedenstellenden Ergebnis für beide Partner führte. Der Gemeinderat verabschiedete den Leistungsvertrag Ende März 2019. Mit dem neuen Leistungsvertrag signalisiert die Gemeinde ihre Bereitschaft, die Zusammenarbeit mit dem Verein Musikschule Köniz auch in Zukunft weiterzuführen. Der neue Leistungsvertrag regelt die Finanzierung der Musikschule und enthält neu auch Vorgaben für ein modernes Controlling. Mit dem neuen Vertrag trägt auch die Musikschule einen Teil an die Sparmassnahmen der Gemeinde bei. So entfällt zum Beispiel die Mitfinanzierung des Angebots "Schwerpunkt Musik" im Bereich der Begabtenförderung. Dieses muss der Verein künftig selber finanzieren. Der neue Leistungsvertrag bietet dem Verein Musikschule Köniz weiterhin gewisse Freiheiten für neue Visionen und Strategien in Hinsicht auf die Ausrichtung der Angebote und einer attraktiven Musikschule Köniz. In Zentrum der Zusammenarbeit der Gemeinde und der Musikschule steht das gemeinsame Ziel, den Musikschülerinnen und Musikschülern gute Rahmenbedingungen für guten Unterricht zu schaffen.

 

 

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