Könizer Parteien müssen ihre Einnahmen künftig offenlegen
Wie die Gemeinde Köniz informiert, soll die Finanzierung von Abstimmungs- und Wahlkampagnen für die Bürger transparenter sein.

Die Gemeinde Köniz will Transparenz bei der Finanzierung von politischen Parteien und von Abstimmungs- und Wahlkampagnen schaffen.
Die Parteien und Personen/Organisationen, die im Vorfeld einer kommunalen Abstimmung oder Wahl eine Kampagne führen, müssen ihre Finanzierung unter bestimmten Voraussetzungen künftig offenlegen.
Auch die politischen Parteien, die im Parlament oder im Gemeinderat vertreten sind, müssen ihre Finanzierung offenlegen.
Der Gemeinderat hat eine entsprechende Änderung des Reglements über Abstimmungen und Wahlen (RAW) zuhanden des Parlaments verabschiedet.
Offenlegungspflicht gilt für politische Parteien
Politische Parteien müssen ihre Finanzierung periodisch offenlegen (inklusive Spenden, unabhängig von Kampagnen); jeweils bis am 30. Juni für das vorangehende Kalenderjahr.
Alle Akteure, die für eine Kampagne zu einer kommunalen Wahl oder Abstimmung 5000 Franken oder mehr aufwenden, müssen die Finanzierung offenlegen (bis 45 Tage vor dem Urnengang).
Freie Willensbildung schützen
Die neuen Vorschriften über Transparenz in der Politikfinanzierung dienen dem Schutz der freien Willensbildung im Vorfeld von Abstimmungen und Wahlen.
Die Stimmberechtigten können sich ein Bild machen über die finanziellen Zuwendungen und mögliche Abhängigkeiten.
Transparenz bezüglich der Finanzierung soll zudem das Vertrauen in die Politik stärken.
Bei der Ausgestaltung der Vorlage hat sich der Gemeinderat an den bundesrechtlichen Vorschriften und an vergleichbaren kommunalen Bestimmungen orientiert.
Volksabstimmung am 26. November 2023
Die Änderung des RAW erfüllt die Motion V2101, die das Parlament im Mai 2021 erheblich erklärt hatte.
Sie fordert, dass die Finanzierung von politischen Parteien sowie von Abstimmungs- und Wahlkampagnen offengelegt wird.
Das Parlament wird die Vorlage am 19. Juni 2023 beraten; zur Abstimmung gelangt sie voraussichtlich am 26. November 2023.
Die neuen Vorschriften sollen spätestens für die nächsten Gemeindewahlen 2025 in Kraft sein. Den genauen Zeitpunkt des Inkrafttretens wird der Gemeinderat bestimmen.