Könizer Parlament beschliesst Änderungen der Mehrwertabgabe
Wie die Gemeinde Köniz mitteilt, hat das Parlament eine Änderung des Reglements über den Ausgleich von Planungsvorteilen (Mehrwertabgabereglement) beschlossen.

An der Sitzung vom 13. November 2023 hat das Könizer Parlament eine Änderung des Reglements über den Ausgleich von Planungsvorteilen (Mehrwertabgabereglement) beschlossen.
Das neue Reglement tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Aufhebung des Freibetrags und angepasster Ausgleichssatz
Die Änderungen betreffen hauptsächlich den Freibetrag und die Höhe der Mehrwertabgabe.
Der bislang gültige Freibetrag von 150'000 Franken bei Um- und Aufzonungen wurde gestrichen.
Es gelten nur noch die kantonalen Bestimmungen. Wenn der Mehrwert bei Ein-, Um- oder Aufzonungen weniger als 20'000 Franken beträgt, entfällt der Ausgleich (Freigrenze).
Ältere Planungen sind nicht betroffen
Mehrwerte werden zudem neu mit einem Satz von 50 Prozent ausgeglichen, unabhängig davon, ob es sich um Ein-, Auf- oder Umzonungen handelt.
Bisher galt bei Auf- und Umzonungen ein Ausgleichssatz von 40 Prozent und bei Einzonungen ein aufsteigender Satz von 40 Prozent, 45 Prozent oder 50 Prozent (je nach Zeitpunkt der Fälligkeit).
Betroffen von den Änderungen sind nur Grundeigentümer von Planungen, die noch nicht öffentlich aufgelegt wurden.
Ältere Planungen, wie beispielsweise die Ortsplanungsrevision, sind von den Änderungen nicht betroffen.
Aktualisiertes Merkblatt zum Mehrwertausgleich
Zum Mehrwertausgleich stellt die Gemeinde ein Merkblatt zur Verfügung. Darin werden die wichtigsten Fragen zum Thema erläutert.
Im Hinblick auf das geänderte Reglement wurde das Merkblatt bereits an die neuen Bestimmungen angepasst und kann auf der Gemeindewebseite abgerufen werden.
Gedruckte Exemplare können am Schalter der Direktion Planung und Verkehr im ersten Stock des Gemeindehauses an der Landorfstrasse 1 in Köniz bezogen werden.