Der Gemeinderat Köniz hat am 7. Juli 2021 beschlossen, die Revision der Ortsplanung auf den 1. September 2021 in Kraft zu setzen.
Köniz
Gemeindeverwaltung von Köniz. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Die Stimmberechtigten von Köniz haben am 23. September 2018 die Revision der Ortsplanung – umfassend die Zonenpläne, das Baureglement mit Anhängen, die Schutzpläne und die Baulinienpläne – beschlossen.

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) hat diese zusammen mit den vom Gemeinderat am 6. November 2019 beschlossenen geringfügigen Änderungen des Nutzungsplans in Anwendung von Art. 61 Baugesetz am 18. Mai 2020 (und Berichtigungsverfügung vom 5. Juni 2020) mit Änderungen genehmigt.

Revision der Ortsplanung tritt auf den 1. September 2021 in Kraft

Für grosse Teile der Ortsplanungsrevision ist trotz einiger noch hängiger Beschwerden die Rechtskraft eingetreten. Der Gemeinderat hat deshalb am 7. Juli 2021 beschlossen, die Revision der Ortsplanung – umfassend die Nutzungspläne, das Baureglement mit Anhängen, die Schutzpläne und die Baulinienpläne – auf den 1. September 2021 in Kraft zu setzen soweit sie gemäss Ziffer 2 der Verfügung der kantonalen Direktion für Inneres und Justiz vom 24. März 2021 in Teilrechtskraft erwachsen ist und im Übrigen nicht die planerischen Festlegungen betrifft. Die Unterlagen sind bei der Planungsabteilung Köniz öffentlich einsehbar. Zudem können die Unterlagen unter der Gemeindewebsite eingesehen werden.

Mit der Ortsplanungsrevision sind Änderungen und Inkraftsetzungsbeschlüsse zu weiteren Erlassen verbunden

Gestützt auf den Parlamentsbeschluss vom 28. Mai 2018 hat der Gemeinderat am 7. Juli 2021 beschlossen, die Änderung vom 28. Mai 2018 des Gebührenreglements für das Baubewilligungsverfahren, die baupolizeilichen Verrichtungen und die Inanspruchnahme des öffentlichen Grundes (Sondernutzung) in der Gemeinde Köniz auf den 1. September 2021 in Kraft zu setzen.

Zudem hatte der Gemeinderat am 6. Dezember 2017 in diesem Zusammenhang bereits eine Änderung der Verwaltungsorganisationsverordnung beschlossen. Gemäss Beschluss des Gemeinderats vom 7. Juli 2021 tritt diese Änderung nun ebenfalls am 1. September 2021 in Kraft.

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