Köniz: Grabmal wird freiwillig – neue Regeln für Friedhöfe

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Die Gemeinde Köniz BE revidiert ihr Friedhofreglement: mehr Freiheit bei der Grabgestaltung, keine Pestizide. Das Parlament entscheidet am 14. September 2026.

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Köniz: Grabmal wird freiwillig – neue Regeln für Friedhöfe (Symbolbild) - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Die Gemeinde Köniz überarbeitet ihre Rechtsgrundlagen im Bestattungs- und Friedhofwesen. Die neuen Regelungen sollen den gegenwärtigen gesellschaftlichen Bedürfnissen und ökologischen Anforderungen Rechnung tragen. Das revidierte Bestattungs- und Friedhofreglement wird am 14. September 2026 im Gemeindeparlament behandelt und soll per 1. November 2026 in Kraft treten.

Die bis heute geltenden rechtlichen Grundlagen über die Friedhöfe und das Bestattungswesen wurden zuletzt im Jahr 2012 überarbeitet. Mit den Anpassungen reagiert die Gemeinde auf die heutigen Ansprüche an eine moderne Bestattungs- und Friedhofskultur. Ziel ist es, den Friedhöfen als Orten der Besinnung und des Gedenkens gerecht zu werden, gleichzeitig aber auch, mehr Spielraum für individuelle Wünsche zu schaffen und ökologische Massnahmen zu stärken.

Im Bereich des Bestattungswesens möchte die Gemeinde bürokratische Hürden möglichst abbauen.

Mehr Individualität

Die Regeln zur Grabgestaltung wurden gelockert und die Gräber können freier gestaltet werden. Ein Grabmal ist nicht mehr Pflicht, und ein individuelleres Grabmal kann aufgestellt werden. Zukünftig sollen die Reservation von Familiengräbern und zusätzliche Belegungen mit bis zu sechs Särgen erlaubt sein.

Möglich ist es zukünftig auch, Vorsorgeaufträge beim Bestattungsdienst zu hinterlegen.

Ökologischer Unterhalt

Die bestehenden Massnahmen zur Förderung der Biodiversität auf den Friedhöfen werden gestärkt. Der Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln ist für den betrieblichen Unterhalt verboten. Es dürfen neu nur noch organische Düngemittel eingesetzt werden.

Mit diesen Anpassungen wird der Motion aus dem Parlament «Mehr Biodiversität und vielfältigere Nutzung von Friedhofsanlagen» (V2205) Rechnung getragen.

Regelungen für unentgeltliche Bestattungen

Das bisherige System der unentgeltlichen Bestattung wurde reformiert. Es soll fair und entlastend wirken. Neu entfällt die Pflicht der Verwandten, für die Kosten aufzukommen.

Stattdessen übernimmt die Gemeinde die Bestattungskosten und verzichtet auf die Gebühren, im Fall, dass der Nachlass überschuldet oder nicht vorhanden ist. Dies reduziert den administrativen und emotionalen Aufwand für Hinterbliebene erheblich.

Angepasste Gebühren

Die Gebühren wurden an die Teuerung angepasst und vereinheitlicht. Die Grabplatzgebühren für Auswärtige wurden gesenkt, um Bestattungen in der Nähe von Angehörigen zu vereinfachen.

Der Preisüberwacher wurde in die Prüfung der neuen Gebühren einbezogen. Ihm zufolge liegen einige Gebühren über seinen vorgeschlagenen Schwellenwerten. Er empfiehlt, diese betreffenden Gebühren entsprechend anzupassen.

Allerdings decken diese höheren Gebühren die externen Leistungen der Friedhofsgärtnereien ab. Die Gemeinde hält somit das Kostendeckungsprinzip ein. Aus diesem Grund verzichtet der Gemeinderat auf die empfohlene Anpassung.

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