Köniz hat per 1. Januar 2022 kein gültiges Budget. Das Parlament in Köniz wird das Budget 2022 an seiner Sitzung am 14. Februar 2022 beraten.
Köniz
Gemeindeverwaltung von Köniz. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Nach dem Nein der Könizer Stimmberechtigten zum Budget 2022 hat der Gemeinderat zuhanden des Parlaments eine neue Vorlage erarbeitet. Der Gemeinderat unterbreitet dem Parlament zwei Varianten für das Budget 2022, wobei beide mit einer Steuererhöhung rechnen.

Der Gemeinderat ist unverändert überzeugt, dass es trotz des eingeschlagenen Sparkurses eine Steuererhöhung braucht. Nur so lässt sich das strukturelle Defizit beseitigen. Das Ziel ist ein ausgeglichener Finanzhaushalt.

Die Könizer Stimmberechtigten haben das Budget 2022 in der Abstimmung vom 28. November 2021 abgelehnt. Sie haben damit auch Nein gesagt zur befristeten Steuererhöhung auf 1.60 Steuerzehntel.

Eine befristete Steuererhöhung scheint unumgänglich

Damit hatte der Gemeinderat die Aufgabe, zuhanden des Parlaments eine neue Vorlage zu erarbeiten. Er hat die schwierige finanzielle Situation der Gemeinde nochmals eingehend überprüft und ist weiterhin überzeugt, dass eine befristete Steuererhöhung unumgänglich und die richtige Strategie ist, um das strukturelle Defizit zu beheben.

Köniz schreibt seit 2012 jedes Jahr rote Zahlen, für 2021 ist ein Defizit von 8,6 Millionen Franken budgetiert. Die Reserven sind nahezu aufgebraucht. Ohne Steuererhöhung ergäbe sich für 2022 ein Defizit von über sieben Millionen Franken.

Trotz seines grundsätzlichen Festhaltens an einer befristeten Steuererhöhung auf 1.60 unterbreitet der Gemeinderat dem Parlament eine Vorlage mit zwei Varianten: Budget mit Erhöhung der Steueranlage auf 1.60 und Budget mit Erhöhung der Steueranlage auf 1.58 und einem zusätzlichen Sparpaket im Umfang von jährlich ca. 1,4 Millionen Franken.

Die zwei Varianten

Bei beiden Varianten wäre die Steuererhöhung auf sechs Jahre befristet. Variante zwei beinhaltet nebst der Erhöhung der Steueranlage auf 1.58 zusätzliche Einsparungen.

Sie betreffen in erster Linie die sogenannten freiwilligen Leistungen; das heisst diejenigen Angebote und Leistungen, für die es keine übergeordnete gesetzliche Grundlage gibt. Betroffen sind unter anderem Angebote wie Bibliothek, Schwimmbad, Kulturförderung oder gewisse Angebote der Musikschule.

«Das Parlament und die Stimmberechtigten werden sich mit einer Grundsatzfrage befassen müssen», sagt Gemeindepräsidentin Annemarie Berlinger-Staub.

Anderer Weg, gleiches Ergebnis

«Soll die Steueranlage 1.60 betragen und damit die Qualität von wichtigen Leistungen zugunsten der Bevölkerung erhalten bleiben? Oder soll die Steueranlage etwas tiefer ausfallen und sollen Leistungen gekürzt oder gestrichen werden, die für einen grossen Teil der Bevölkerung wichtig und von grossem Nutzen sind?

Vom finanziellen Ergebnis her unterscheiden sich die beiden Varianten nur unwesentlich. Der Weg, wie wir den Finanzhaushalt verbessern, ist jedoch ein anderer.»

Das Parlament entscheidet im Februar 2022

Das Parlament wird das Budget 2022 an seiner Sitzung am 14. Februar 2022 beraten. Genehmigt das Parlament das Budget mit einer Steuererhöhung, kommt es am 15. Mai 2022 erneut zu einer Volksabstimmung.

Sollten die Stimmberechtigten auch die neue Vorlage ablehnen, entscheidet in der Folge der Kanton über Budget und Steueranlage.

Start ins 2022 ohne Budget

Die Gemeinde Köniz hat per 1. Januar 2022 kein gültiges Budget. Das bedeutet, Köniz darf gemäss kantonalem Recht nur noch diejenigen Ausgaben tätigen, die für das Funktionieren der Gemeinde unumgänglich sind.

Aktuell werden sämtliche Ausgaben überprüft und müssen vom Gemeinderat freigegeben werden. Ausgaben, die nicht unumgänglich sind oder verschoben werden können, werden ab 1. Januar 2022 nicht getätigt, mindestens so lange, bis ein gültiges Budget vorliegt.

Die Gemeinde informiert die Organisationen, Vereine und Institutionen, die von einem Entscheid betroffen sind, möglichst direkt und zeitnah.

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