Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Im Hinblick auf die Verkehrssicherheit werden alle Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen gebeten, ihre Grünanlagen zu kontrollieren.

Im Hinblick auf die Verkehrssicherheit werden alle Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen sowie Geh- und Radwegen gebeten, ihre Grünanlagen zu kontrollieren. Bei Fahrbahnanstoss sind Bäume und Sträucher auf eine Höhe von mindestens 4.50 m, bei Trottoirs sowie Geh- und Radwegen auf eine Höhe von mindestens 2.50 m aufzuasten und auf die Grenze zurückzuschneiden.