In Wiliberg erinnert der Gemeinderat die Bevölkerung daran, dass das Arbeiten mit lärmigen Werkzeugen und Maschinen im Freien in den Ruhezeiten verboten ist.
Gemeinde Wiliberg im Kanton Aargau.
Gemeinde Wiliberg im Kanton Aargau. - Nau.ch / Simone Imhof
Ad

Wie die Gemeinde Wiliberg berichtet, erinnert der Gemeinderat die Bevölkerung daran, dass das Arbeiten mit lärmigen Werkzeugen und Maschinen (zum Beispiel Rasenschneiden, Hämmern, Fräsen, Motorsägen) im Freien wie folgt verboten ist:

Montag bis Freitag: bis 6 Uhr, von 12 bis 13 Uhr und ab 20 Uhr;

Samstage, Oster- und Pfingstmontag: bis 7 Uhr, von 12 bis 13 Uhr und ab 18 Uhr;

Sonntage, Neujahr, Berchtoldstag, Karfreitag, Auffahrt, Bundesfeiertag, Weihnachten und Stephanstag: ganztags.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

PfingstenWeihnachtenStephanstagKarfreitagMaschinenAuffahrtNeujahr