Die Hundehalter müssen ihre Hunde zwischen dem 1. April bis 31. Juli im Wald und Waldnähe und ganzjährig im Jagdbanngebiet Tannhorn an der Leine führen.
Waldspaziergang
Leinenpflicht für Hunde. - Foto-Rabe / Pixabay
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Wie die Gemeinde Triengen informiert, gilt vom 1. April bis 31. Juli im Kanton Luzern eine Leinenpflicht für Hunde im Wald sowie näher als 50 Meter zum Waldrand.

Sie dient während der Brut- und Setzzeit dem Schutz der Wildtiere und ihrer Jungen. Die Leinenpflicht für Hunde ist seit 2014 in der kantonalen Jagdverordnung verankert.

Das Nichteinhalten der Leinenpflicht wird als Ordnungsbusse geahndet und mit 100 Franken gebüsst.

Ganzjährige Leinenpflicht im Jagdbanngebiet Tannhorn

Die Leinenpflicht für Hunde gilt ganzjährig im eidgenössischen Jagdbanngebiet Tannhorn, im Wasser- und Zugvogelreservat Wauwilermoos sowie in allen Naturschutzgebieten.

Widerhandlungen gegen die Leinenpflicht in Schutzgebieten können mit dem revidierten Bundesrecht seit dem 1. Januar 2020 ebenfalls im Ordnungsbussverfahren geahndet werden. Die Busse beträgt hier 150 Franken.

Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) dankt den Hundehalter für ihre Rücksichtnahme auf die Schutzbedürfnisse der Wildtiere und ihrer Jungen.

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