

Schöftland eröffnet die Mitwirkung zum Gestaltungsplan Hubel

In der Gemeinde Schöftland wird nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung der Entwurf des Gestaltungsplans Hubel öffentlich aufgelegt. Gleichzeitig wird das Mitwirkungsverfahren durchgeführt.
Der Planungsbericht, die Sondernutzungsvorschriften sowie der Gestaltungsplan liegen vom 24. Juni bis 25. Juli 2022 während der ordentlichen Bürozeiten der Gemeindeverwaltung Schöftland zur Einsichtnahme auf.
Hinweise und Vorschläge zum Entwurf der Gestaltungsplanunterlagen können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Einwendungen sind schriftlich dem Gemeinderat Schöftland einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.