

Mitwirkung zum Gestaltungsplan Scheidgasse Süd in Kölliken

Das Areal südlich der Scheidgasse unterliegt gemäss Bauzonenplan der Gemeinde Kölliken einer Gestaltungsplanpflicht. Der Planungsbericht, die Sondernutzungsvorschriften sowie der Gestaltungsplan wurden in Zusammenarbeit mit den kantonalen Fachstellen und dem Planteam S AG, Luzern, erarbeitet.
Zu diesen Unterlagen findet vom 25. Februar bis 28. März 2022 ein öffentliches Mitwirkungsverfahren statt. Der Planungsbericht, die Sondernutzungsvorschriften sowie der Gestaltungsplan liegen während der ordentlichen Bürozeiten bei der Abteilung Bau zur Einsichtnahme auf oder können auf der Gemeindewebseite eingesehen werden.
Mitwirkungsbeiträge können von jedermann innert der Auflagefrist schriftlich oder per E-Mail beim Gemeinderat Kölliken eingereicht werden.