In Wiliberg muss die Prämienverbilligung beantragt werden
Der Kanton Aargau gewährt Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Die Beitragsberechtigten wurden von der SVA Aargau automatisiert ermittelt und angeschrieben.
Nach Erhalt eines Zugangscodes kann der Antrag auf Prämienverbilligung online gestellt werden. Das Verfahren ist einfach, schnell und unkompliziert.
Wichtig: Die Prämienverbilligung für das Jahr 2022 muss bis spätestens Freitag, 31. Dezember 2021, beantragt werden. Ansonsten ist der Anspruch für das Prämienverbilligungsjahr 2022 verwirkt, d.h., es kann nicht mehr geltend gemacht werden.
Zugangscode bestellen
Wer keinen Code erhalten hat, aber der Ansicht ist, dass ihm im Jahr 2022 ein Anspruch auf Prämienverbilligung zukommt, kann auf der Webseite der SVA einen Zugangscode bestellen.
Steht kein Internetzugang zur Verfügung, kann der Antrag via Gemeinde oder SVA gestellt werden. Für weitergehende Fragen zur Prämienverbilligung stehen die Fachpersonen der SVA zur Verfügung.
Weiterführende Informationen gibt es ebenfalls auf der Homepage der SVA.