Wie die Gemeinde Kirchleerau schreibt, gilt ab 1. April 2023 im Waldgebiet die Leinenpflicht. Wilde Jungtiere sollen so besseren Schutz erhalten.
Gemeindeverwaltung Kirchleerau.
Gemeindeverwaltung Kirchleerau. - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Gemeinde weist darauf hin, dass gemäss Jagdverordnung des Kantons Aargau Hunde im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli 2023 an der Leine zu führen sind, während in der übrigen Zeit Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden können.

Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und bei der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht.

Diese gesetzlichen Bestimmungen wurden zum Schutz der in dieser Zeit aufwachsenden Jungtiere geschaffen. Widerhandlungen können mit Busse geahndet werden.

Zudem dürfen Jäger streunende Hunde, welche für Wildtiere eine Gefahr darstellen, abschiessen. Die Hundehalter werden gebeten, die Vorschriften einzuhalten.

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