Gemeinde Kirchleerau ruft zum Pflanzenrückschnitt auf
Wie die Gemeinde Kirchleerau mitteilt, werden Einwohner von Grundstücken an öffentlichen Strassen gerufen, ihre Bäume bist 4. August 2023 zurückzuschneiden.

Bäume und Sträucher, die auf Trottoirs und Strassen hinaushängen, behindern die Fussgänger und gefährden den Strassenverkehr.
Besonders gefährlich sind Behinderungen bei Strasseneinmündungen. Die Sichtzonen müssen zu jeder Zeit gewährleistet sein.
Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen werden deshalb gebeten, gemäss kommunaler Polizeiverordnung und kantonalem Baugesetz ihre Grünanlagen zu kontrollieren.
Bei Fahrbahnanstoss ist auf eine Höhe von 4,5 Metern und bei Trottoirs beziehungsweise Gehwegen auf mindestens 2,5 Meter zurückzuschneiden.
Rechtzeitiger Rückschnitt vermeidet Kosten
Beleuchtungsanlagen, Verkehrs- und Lichtsignale, Strassenbezeichnungstafeln sowie Hausnummern dürfen nicht verdeckt werden und müssen gut sichtbar sein.
Die Gemeinde Kirchleerau bittet die Grundeigentümer im Interesse aller Verkehrsteilnehmer, diese Arbeiten bis am Freitag, 4. August 2023 auszuführen.
Sollte diese Aufforderung unbeachtet bleiben, müssten notwendige Rückschnitte auf Kosten des Grundeigentümers in Auftrag gegeben werden.









