Wie die Gemeinde Kirchleerau mitteilt, werden Privatstrassen von der Gemeinde nur freiwillig geräumt. In diesem Bereich besteht kein Rechtsanspruch.
Gemeinde Kirchleerau.
Gemeinde Kirchleerau. - Nau.ch / Simone Imhof
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Wie bereits in den letzten Jahren ist Walter Fischer 2023 weiterhin für den Winterdienst zuständig. Er wird bei Bedarf durch die Bachmann AG Kirchleerau unterstützt.

Der Gemeinderat ruft der Bevölkerung in Erinnerung, dass für die Schneeräumequipen die Wege und Strassen freigehalten werden sollten.

Man muss Sträucher und Bäume entsprechend zurückschneiden, damit sie bei Schneelast nicht in die Gehwege und Strassen hineinragen.

Für allfällige vom Winterdienst verursachte Schäden an Fahrzeugen, die auf Strassen und Wegen parkiert werden, wird jede Haftung abgelehnt.

Kein Rechtsanspruch besteht für eine Räumung

Privatstrassen werden von der Gemeinde freiwillig geräumt, auch hier kann für allfällige Schäden an Fahrzeugen und Strassen keine Haftung übernommen werden.

Für eine Räumung besteht auch kein Rechtsanspruch und die Privatstrassen werden grundsätzlich nach den öffentlichen Strassen geräumt.

Auf Privatstrassen sind die Strasseneigentümer für die Sicherheit verantwortlich.

Wichtig zu wissen: Hydranten dürfen nicht mit Schnee bedeckt werden. Der Zugang zu diesen muss für die Feuerwehr jederzeit gewährleistet sein.

Der Zugang zu den Containern muss gewährleistet werden

Man muss dafür sorgen, dass bei der Kehrichtabfuhr der Zugang zu den Containern stets gewährleistet ist und nicht durch den Schnee blockiert wird.

Eine Leerung ist ansonsten nicht möglich. Bei Schneehöhen unter fünf Zentimeter ist in der Regel keine Schneeräumung vorgesehen.

Ausnahmen bilden die Steilstrecken Köpfli, Weiher- und Untere Köpflistrasse, sämtliche Ausfahrten in die Kantonsstrasse sowie die Dorf- und Zinggenstrasse, die gleichzeitig mit der Glatteisbekämpfung mittels Salz je nach Notwendigkeit zu pflügen sind.

Der Weg zum Waldhaus wird nur bei einer Vermietung geräumt respektive gesplittet.

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