Wie die Gemeinde Bottenwil mitteilt, findet infolge Demission von Miriam Dietschi am 22. Oktober 2023 eine Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderats statt.
Hauptstrasse in Bottenwil Dorf.
Hauptstrasse in Bottenwil Dorf. - Nau.ch / Simone Imhof
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Wahlvorschläge sind gemäss Paragraf 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und Paragraf 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, das heisst bis Freitag, 8. September 2023, 12 Uhr, einzureichen.

Die erforderlichen Anmeldeformulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Die Namen der Vorgeschlagenen werden allen Stimmberechtigten mit einem dem Wahlmaterial beigelegten Informationsblatt bekannt gegeben.

Urnengang für Mitglieder des Gemeinderats

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (Paragraf 30 Absatz 1 GPR).

Für Mitglieder des Gemeinderats findet im ersten Wahlgang zwingend ein Urnengang statt (Paragraf 30b GPR).

Eine stille Wahl ist nicht möglich.

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