Wie die Stadt Kloten informiert, wurde im Jahr 2022 eine städtische Lohngleichheitsanalyse durchgeführt, aus welcher keine Lohndiskriminierung hervorging.
Die Stadtverwaltung in Kloten.
Die Stadtverwaltung in Kloten. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Das 2020 revidierte Gleichstellungsgesetz (GlG) fördert den verfassungsrechtlichen Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit für Mann und Frau.

Seit dem 1. Juli 2020 sind Unternehmen mit 100 Mitarbeitenden oder mehr dazu verpflichtet, eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen.

2022 hat die Stadt Kloten das städtische Lohnsystem zum zweiten Mal mit dem Standard-Analyse-Tool Logib des Bundes auf die Einhaltung der systematischen Lohngleichheit überprüft.

Das Resultat bestätigte, dass die Lohngleichheit weiterhin eingehalten wird. Insgesamt ergab sich eine nicht erklärbare Lohndifferenz von 2,1 Prozent, die deutlich unter der Toleranzschwelle des Bundes von fünf Prozent liegt.

Frauen verdienen 10,9 Prozent weniger als Männer

Basis der Analyse bildete der auf Vollzeit standardisierte Gesamtverdienst im Referenzmonat April 2021 für 665 städtische Mitarbeitende, davon 478 (71,9 Prozent) Frauen und 187 (28,1 Prozent) Männer.

Im Durchschnitt verdienen Frauen 10,9 Prozent weniger als Männer. 8,8 Prozent des Lohnunterschiedes sind auf folgende Faktoren zurückzuführen.

Persönliche Qualifikationsmerkmale wie Ausbildung, Berufserfahrung und Dienstalter; arbeitsplatzbezogene Merkmale wie Anforderungsniveau des Arbeitsplatzes und berufliche Stellung.

Es verbleibt eine unerklärbare Lohndifferenz von 2,1 Prozent. Die Analyse wurde von einem unabhängigen und dafür autorisierten Revisionsunternehmen überprüft und bestätigt.

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