Ombudsmann des Kantons Zürich auch für Opfikon zuständig
Wie die Gemeinde Opfikon mitteilt, steht seit 1. Januar 2022 der Ombudsmann des Kantons auch den Bewohnern von Opfikon zur Verfügung.

In der neuen Gemeindeordnung, die am 1. Januar 2022 in Kraft getreten ist, ist festgehalten, dass der Ombudsmann des Kantons Zürich auch den Einwohnenden von Opfikon zur Verfügung steht. Der Ombudsmann ist ein vom Kantonsrat gewählter, unabhängiger und neutraler Mittler zwischen Bürger und Verwaltung.
Bewohner können sich an den Ombudsmann wenden, wenn ein Problem mit einer Gemeindestelle vorliegt, und sich Rat holen oder um eine Vermittlung ersuchen. Bei Konflikten bemüht sich der Ombudsmann als neutraler Mittler um eine einvernehmliche, beidseitig befriedigende Lösung zwischen Bürgern und der Gemeinde. Dabei überprüft er, ob Behörden und Verwaltung richtig handeln, das heisst nach «Recht und Billigkeit».