Die Bildungsdirektion des Kantons Zürich verfügte, dass die Maskenpflicht ab Montag, 25. Januar, auf die 4. bis 6. Klassen der Primarstufe ausgeweitet wird.
Die Schule Feld in Kloten.
Die Schule Feld in Kloten. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Im Rahmen des Contact-Tracing wurde festgestellt, dass es in den letzten Wochen bei Schüler/-innen ab der 4. Klasse der Primarschule vermehrt zu Ansteckungen und somit Quarantäneanordnungen kam. Diesen kann mit einer Ausdehnung der Maskentragpflicht wirksam begegnet werden.

Maskenpflicht

Am 21.01.2021 verfügte die Bildungsdirektion des Kantons Zürich, dass die Maskenpflicht ausgeweitet wird. Neu gilt ab Montag, 25. Januar, für alle Schüler/-innen ab der 4. Klasse der Primarstufe in den Schulhäusern, auf dem ganzen Schulareal, während des Unterrichts wie auch während der Betreuung im Hort eine generelle Maskenpflicht. Auch im Sportunterricht (inkl. Garderoben) gilt neu eine grundsätzliche Maskenpflicht ab der 4. Klasse.

Die Schüler/-innen erhalten eine Maske pro Tag von der Schule zur Verfügung gestellt. Nach wie vor gelten die bekannten Hygiene- und Verhaltensvorschriften.

Detaillierte Informationen zur Maskentragepflicht in der Schule finden Sie hier.

Schwimmunterricht

Im Schwimmunterricht ist das Tragen einer Schutzmaske nicht möglich. Zudem können die Abstandsregeln in den Garderoben und im Schwimmbecken nicht durchgehend eingehalten werden.

Aus diesen Gründen findet ab Montag, 25. Januar 2021 kein Schwimmunterricht für Schüler/-innen ab der 4. Klasse der Primarstufe statt. Anstelle des Schwimmunterrichts besuchen die Schüler/-innen den Unterricht bei den Klassenlehrpersonen.

Die erweiterten Massnahmen gelten ab dem 25. Januar 2021 bis zum 28. Februar 2021. Je nach Veränderung der epidemiologischen Lage kann die Bildungsdirektion die Massnahme verlängern oder aufheben.

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