Einbürgerung: Gespräche künftig nur noch bei Bedarf
Der Gemeinderat Bassersdorf passt per 1. Juli 2026 die Praxis an. Um die Verfahren effizienter zu gestalten, fallen die Gespräche ohne konkreten Bedarf weg.

Wie die Gemeinde Bassersdorf berichtet, hat der Gemeinderat die Praxis bei Einbürgerungsgesprächen angepasst. Ab dem 1. Juli 2026 führt die Gemeinde Gespräche nur noch bei Bedarf durch.
Ziel ist es, die Einbürgerungsverfahren einfacher und effizienter abzuwickeln. Einbürgerungsgespräche sind seit 2023 weder vom Bund noch vom Kanton vorgeschrieben.
Ob die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt sind, wird anhand verschiedener Nachweise geprüft. Dazu gehören unter anderem Sprachzertifikate, der Grundkenntnistest sowie Auszüge aus amtlichen Registern.
Die Gemeinde prüft die Gesuche weiterhin nach den kantonalen Vorgaben. Das Gemeindeamt des Kantons Zürich begleitet und überwacht das Verfahren.










