Bassersdorf ZH: Halteverbot vor vier Schulhäusern gegen Elterntaxis
In Bassersdorf ZH gelten ab 8. März 2027 vor den Schulhäusern Mösli, Steinlig, Geeren und Chrüzacher werktags zu den Schulzeiten Halteverbote.

Gestützt auf Art. 3 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr (SVG) vom 19. Dezember 1958, Art. 107 der Signalisationsverordnung (SSV) vom 5. September 1979 und § 4 Abs. 3 der Kantonalen Signalisationsverordnung (KSigV) vom 21. November 2021 wird folgende Verkehrsanordnung verfügt: Ort Schulhäuser Mösli, Steinlig, Geeren, Chrüzacher Betroffene Strassen Möslistrasse, Steinligstrasse, Opfikonerstrasse und Bodenacherring Dauer ab dem 8.
März 2027 Signalisation
Das freiwillige Halten von Fahrzeugen ist innerhalb der Halteverbotszone (Signal 2.49) verboten. Die Halteverbotszone gilt Montag bis Freitag von 07.00 bis 08.30 Uhr, 11.30 bis 13.30 Uhr und 15.00 bis 17.00 Uhr. Ausgenommen davon sind markierte Parkfelder, gesetzliche Feiertage im Kanton Zürich, Schulferien, Anwohner sowie der gewerbliche Güterumschlag.
Begründung
In der Gemeinde Bassersdorf führt die Zunahme von Elterntaxis – dem Bringen und Abholen von Schulkindern mit dem Auto direkt vor die Schule – zu erhöhtem Verkehrsaufkommen und unsicheren Situationen für die Kinder auf dem Schulweg. Gleichzeitig werden die Chancen zur Förderung von Selbstständigkeit, Orientierung und sozialen Kompetenzen der Kinder reduziert. Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat am 5. Mai 2026 sich für die Einführung von Halteverbotszonen vor den Schulhäusern ausgesprochen.
Die Verkehrsteilnehmer werden um Beachtung der Signalisation ersucht. Die Missachtung der Signalisationen wird als Übertretung von Art. 27 Abst. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr, gestützt auf dessen Art. 90, bestraft.
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig, die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.










