Wie die Gemeinde Bassersdorf mitteilt, fehlt es ihr an Asyl- und Notunterbringungsplätzen. Abhilfe schaffen sollen zwei neue Sozialbauten mit je 50 Plätzen.
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Blick auf die Gemeinde Bassersdorf. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Die Gemeinde Bassersdorf ist gesetzlich verpflichtet, einer vom Kanton definierten Anzahl Asylsuchenden sowie Schutzbedürftigen ein Obdach zu gewähren.

Dieser Verpflichtung kann die Gemeinde nicht mehr nachkommen, weil zu wenige Asyl- und Notunterbringungsplätze zur Verfügung stehen.

Aufnahmequote markant angestiegen

Die Aufnahmequote für Asylsuchende hat sich in den letzten drei Jahren markant erhöht.

Während vor drei Jahren noch 58 Geflüchtete untergebracht werden mussten, steht Bassersdorf in der Pflicht, ab diesem Sommer 192 Asylsuchende aufzunehmen. Hinzu kommen rund 50 einheimische Notbedürftige.

Der Bedarf an Mietwohnungen konnte in den letzten Monaten nur noch mit befristeten Mietverhältnissen sichergestellt werden.

Zahl der Asylsuchenden wird weiter ansteigen

Gleich mehrere dieser befristeten Mietverträge laufen im Jahr 2024 aus.

Gemäss aktueller Hochrechnung fehlen der Gemeinde ab Sommer mindestens 60 Unterbringungsplätze.

Und es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Asylsuchenden in nächster Zeit weiter ansteigen wird.

Gemeinde müsste Wohnungen anmieten

Dass die Gemeinde Bassersdorf weiterhin mit grossem Aufwand Wohnraum im Dorf anmietet und damit die eigene Bevölkerung konkurrenziert, ist für den Gemeinderat keine Perspektive.

Umso mehr, als der Wohnungsmarkt komplett ausgetrocknet und der günstige Wohnraum längst besetzt ist.

Das bedeutet, dass die Gemeinde zwangsläufig Wohnungen im Mittel- oder gar Hochpreissegment anmieten oder Asylsuchende und Schutzbedürftige in Hotels unterbringen müsste. Die Kosten würden massiv ansteigen.

Bewährte Strategie weiterführen

Der Gemeinderat plant deshalb zwei gemeindeeigene Sozialbauten mit total 100 Unterbringungsplätzen, so dass er das Zepter wieder in die eigenen Hände nehmen, seinen Unterbringungsverpflichtungen nachhaltig nachkommen und dabei die Kosten kontrollieren kann.

Die bewährte Strategie der dezentralen Unterbringung möchte der Gemeinderat weiterführen.

Deshalb hat er sich bewusst für die Erstellung von zwei Sozialbauten an zwei verschiedenen Standorten mit je 50 Unterbringungsplätzen entschieden.

Ein erster Sozialbau soll im Ufmatten-Quartier errichtet werden.

Über zweiten Bau wird im Sommer 2025 abgestimmt

Im November 2024 werden die Stimmberechtigten von Bassersdorf an der Urne über den für die Realisierung notwendigen Verpflichtungskredit in der Höhe von 6,1 Millionen Franken befinden können.

Vorbehältlich der Zustimmung durch den Souverän wird der Sozialbau in der Ufmatten Anfang 2026 in Betrieb genommen werden können.

Die Standortevaluation für den zweiten Bau ist im Gang. Über diesen zweiten Bau wird voraussichtlich im Sommer 2025 abgestimmt.

Sieben mögliche Standorte wurden geprüft

Beim geplanten Sozialbau im Ufmatten-Quartier handelt es sich um einen flexibel nutzbaren Modulbau, der bei Bedarf verschoben oder umgenutzt werden kann.

Details zum Projekt sind noch in Erarbeitung. Insgesamt wurden vom Gemeinderat sieben mögliche Standorte geprüft.

Für den Standort «Ufmatten» spricht vor allem, dass er sich auf dem Land der Gemeinde befindet, am Rand des Siedlungsgebiets liegt, eine gute Anbindung aufweist und dass die Parzelle für den geplanten Bau gross genug ist.

Öffentliche Informationsveranstaltung geplant

Am 7. März 2024 informierte der Gemeinderat die Anwohnenden aus dem Ufmatten-Quartier aus erster Hand über das geplante Projekt.

Für die breite Öffentlichkeit findet im Anschluss an die Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 14. März 2024, eine Projektinformation statt.

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