Wie die Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann informiert, wurde die Abgabe zur Tourismusförderung für Bergbahn- und Skiliftunternehmungen neu geregelt.
Hauptstrasse bei Wildhaus - Alt St. Johann.
Hauptstrasse bei Wildhaus - Alt St. Johann. - Nau.ch / Simone Imhof
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Der Gemeinderat hat beschlossen, die Möglichkeit der Einzelabrechnung gänzlich zu streichen, sodass nur noch Pauschalkurtaxen möglich sind (Artikel sechs, Reglement über Kurtaxen und Abgaben zur Tourismusförderung).

Die Abgabe zur Tourismusförderung wurde für Bergbahn- und Skiliftunternehmungen neu geregelt (Artikel 15 b, Reglement über Kurtaxen und Abgaben zur Tourismusförderung).

In diesem Zusammenhang genehmigte der Gemeinderat ebenfalls die Anpassung von Artikel b) aa) und bb) bezüglch des Tarifes über die Abgaben zur Tourismusförderung.

Diese Änderungen unterstehen dem fakultativen Referendum. Weitere Details können auf der Webseite der Gemeinde eingesehen werden.

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