Wie die Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann mitteit, findet der zweite Wahlgang für das Gemeindepräsidium am Sonntag, 19. November 2023, statt.
Gemeindeverwaltung Wildhaus - Alt St. Johann.
Gemeindeverwaltung Wildhaus - Alt St. Johann. - Nau.ch / Simone Imhof
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Am 17. September 2023 findet die Ersatzwahl für das Gemeindepräsidium für den Rest der Amtsdauer 2021 bis 2024 statt.

Der zweite Wahlgang wurde auf Sonntag, 26. November 2023, festgelegt. Der Bundesrat hat nun beschlossen, den eidgenössischen Blankotermin vom 26. November 2023 definitiv nicht zu benutzen.

Der Kanton St.Gallen hat die kantonalen Abstimmungen und einen allfälligen zweiten Wahlgang der Erneuerungswahl der st.gallischen Mitglieder des Ständerates auf Sonntag, 19. November 2023, angesetzt.

Den Gemeinden wird ebenfalls empfohlen, kommunale Urnengänge auf diesen Termin zu setzen.

Ersatzwahl des Gemeindepräsidiums vorverlegt

Damit nicht an zwei aufeinanderfolgenden Sonntagen Wahlen stattfinden, ist der Gemeinderat der Empfehlung des Kantons gefolgt und hat einen allfälligen zweiten Wahlgang für die Ersatzwahl des Gemeindepräsidiums vorverlegt.

Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet daher am Sonntag, 19. November 2023, statt. Wahlvorschläge sind bis spätestens am Freitag, 29. September 2023, um 17 Uhr bei der Ratskanzlei von Alt St. Johann einzureichen.

Das Datum des Poststempels genügt nicht zur Wahrung der Frist. Im zweiten Wahlgang ist eine stille Wahl möglich (Art. 28 WAG).

Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.

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