Für das Wasserbauprojekt «Sedelbäche», wird die Bevölkerung zur Mitwirkung eingeladen.
Wattwil
Der Bahnhof von Wattwil. - Keystone
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Teile des Gebietes Sedel, Hummelwald, Brendi und Bleiken werden durch den Brendibach, den Brendi-Rietbach, den Bleikenbach, die Sedelbäche und den Hummelwald in die Thur entwässert.

Gleichermassen wird das Flachmoor «Bleiken» durch den Bleikenbach entwässert. Aufgrund der heutigen Gegebenheiten würden die Wassermengen bei einem so genannten 100-jährigen Hochwasser von den Gewässern nicht mehr aufgenommen. Es könnte somit bei einem entsprechenden Ereignis zu Überschwemmungen kommen.

Aus diesen Gründen wurde das Wasserbauprojekt «Sedelbäche» erarbeitet. In der Abstimmung vom 23. September 2018 hat die Bevölkerung dem Kredit für das Wasserbauprojekt «Sanierung Sedelbäche» zugestimmt. Die entsprechenden Planungsarbeiten und Verhandlungen wurden sodann weitergeführt.

Die Revision des kantonalen Wasserbaugesetzes hat keinen Einfluss auf das Wasserbauprojekt «Sanierung Sedelbäche». Die bisherige Praxis der Gemeinde Wattwil betreffend Perimeter wird fortgeführt, womit der Mehrwert der baulichen Massnahmen für Liegenschaften abzugelten ist.

Bevölkerung wird zur Mitwirkung eingeladen

Vor der öffentlichen Auflage des Projektes wird die Bevölkerung zur Mitwirkung eingeladen. Die relevanten Unterlagen (Wasserbauprojekt, Beitragsplan und der Sondernutzungsplan) sind dabei bereitzustellen. Das Mitwirkungsverfahren bietet der betroffenen Bevölkerung die Gelegenheit, sich nochmals zum gegenständlichen Projekt zu äussern und schriftliche Eingaben zu Handen der Gemeinde einzubringen. Diese werden dann durch den Gemeinderat beurteilt, ehe das Wasserbauprojekt Sedelbäche zur öffentlichen Auflage freigegeben wird.

Die Unterlagen liegen vom 6. bis 30. April 2021 während der Öffnungszeiten im Foyer der Gemeindeverwaltung Wattwil zur Einsichtnahme auf. Gleichzeitig sind die Unterlagen auch auf der Homepage der Gemeinde Wattwil (www.wattwil.ch/Publikationen) zur Ansicht aufgeschaltet. Innerhalb der Mitwirkungsfrist können Eingaben zu Handen des Gemeinderates eingereicht werden.

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