Wattwil SG: «Alte Kanti» soll nicht unter Schutz gestellt werden
Die Gemeinde Wattwil SG lehnt eine Unterschutzstellung der «Alten Kanti» ab. Gibt der Kanton die Liegenschaft ab, wäre sie an einem Kauf interessiert.

Die Gemeinde Wattwil lehnt eine Unterschutzstellung des Gebäudes «Alte Kanti» ab, weil damit künftige Nutzungen eingeschränkt und eine Entwicklung der Liegenschaft in Frage gestellt würden. Das hält der Gemeinderat in einer Stellungnahme an das kantonale Bau- und Umweltdepartement fest. Sollte der Kanton mittelfristig keine Verwendung von Gebäude und Liegenschaft mehr haben, ist die Gemeinde zudem an einem Kauf interessiert.
Das Thema einer zukünftigen Nutzung ist im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Campus Wattwil und den dazu im Kantonsrat eingereichten Vorstössen aufgetaucht.
Keine Unterschutzstellung
«Die kulturhistorische Beurteilung muss zwar der Kanton vornehmen», hält der Gemeinderat in seiner Stellungnahme zu einer von der Regierung beantworteten Interpellation fest und weiter: «Eine Unterschutzstellung hätte für eine mögliche Umnutzung oder Umgestaltung einschneidende Folgen – unabhängig davon, ob der bestehende Bau umgenutzt oder umgestaltet oder ob das Areal entwickelt und umstrukturiert wird, und sogar im Fall eines weiteren Schulbetriebs.» Konsequenterweise hat der Gemeinderat selbst auf eine formelle Unterschutzstellung der bestehenden Gebäude verzichtet, als er die kommunale Schutzverordnung überarbeitet hat.
Stärkung des Campus-Gedankens
Das Areal von über 8000 Quadratmetern wurde dem Kanton seinerzeit von der Gemeinde für den Bau der Kantonsschule geschenkt. «Falls der Kanton die Liegenschaft in Zukunft abstossen möchte und sie nicht unter Schutz gestellt wird, dann ist die Gemeinde daran interessiert, sie zu übernehmen», erläutert Gemeindepräsident Alois Gunzenreiner die Haltung der Standortgemeinde. Sie schlägt vor, dass der Kanton den Erlös eines solchen Verkaufs für die Weiterentwicklung des Campus Wattwil verwenden könnte – zum Beispiel als Baubeitrag an eine mögliche Aufstockung des Berufs- und Weiterbildungszentrums (BWZT).
Diese Aufstockung würde – ganz im Sinn des Campus-Gedankens – beiden Schulen nützen. Auch auf der pädagogischen Ebene, so die Gemeinde, könnten die bestehenden Ressourcen gemeinsam genutzt und weiterentwickelt werden: «Die Infrastrukturen sind daher gesamtheitlich aus der Optik als Campus zu betrachten.»
Kanton prüft Optionen
Weil das Areal übergangsweise weiterhin schulisch genutzt wird, wird die Regierung erst später über die langfristige Nutzung oder Verwertung des Areals entscheiden. Neben einer weiteren Nutzung durch den Kanton oder Abgabe des Grundstücks oder von Teilen im Baurecht ist auch der Verkauf an die Gemeinde oder Private eine der Optionen, die von der Regierung gemäss Interpellationsantwort «ergebnisoffen» geprüft werden sollen. Was die allfällige Nutzung in den Bereichen Alterswohnen, Gesundheit und Betreuung angeht, die von den Interpellanten in die Diskussion eingebracht wurde, so betont die Gemeinde, dass dafür «kurz- und mittelfristig kein entsprechender Bedarf» vorhanden ist, der die Nutzung des Gebäudes oder Areals erfordern würde.
Dabei sind alle Varianten aufgrund der anspruchsvollen Verhältnisse und Verfahrensdauer als langfristige Optionen zu betrachten.
Die Gemeinde betont, dass sie an einer qualitativen Innenentwicklung der Gemeinde sehr interessiert und jederzeit bereit ist, mit den zuständigen Stellen des Kantons Gespräche zu führen oder gemeinsam sinnvolle Stossrichtungen zu entwickeln.










