Wattwil: Fakultatives Referendum zum Betriebsreglement
Wie die Gemeinde Wattwil angibt, wird fakultatives Referendum zum Reglement für den Betrieb und Benützung von Schul-, Sport- und Freizeitanlagen durchgeführt.

Das Verfahren zur Durchführung des fakultativen Referendums richtet sich nach Artikel 14 bis 18 der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Wattwil sowie Artikel 15 der Gemeindeordnung der Schulgemeinde Wattwil-Krinau und den Bestimmungen des Gemeindegesetzes (sGS 151,2) sowie des Gesetzes über Referendum und Initiative (sGS 125,1).
Der Gegenstand ist Reglement für den Betrieb und die Benützung von Schul-, Sport- und Freizeitanlagen der Gemeinde Wattwil und der Schulgemeinde Wattwil-Krinau (Betriebsreglement Schul-, Sport- und Freizeitanlagen).
Der Auflageort ist Gemeindehaus Wattwil, Ratskanzlei (Büro 207) beziehungsweise Schulverwaltung (Büro 309).
Die Frist des Referendums ist vom 6. März 2023 bis 14. April 2023 (40 Tage).
Notwendig sind 300 gültige Unterschriften
Die 300 gültige Unterschriften sind für das Zustandekommen des Referendumsbegehrens notwendig.
Das Referendumsbegehren muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten (Artikel 19 Absatz 1 Gesetz über Referendum und Initiative, sGS 125,1).
Das Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Wattwil beziehungsweise dem Schulrat Wattwil-Krinau einzureichen.