Verbrennen von Grünabfall
Der Herbst steht vor der Türe. In Gärten und Wäldern beginnt das Aufräumen.

Um Reklamationen und unnötige Telefonate bezüglich Rauchbelästigung vorzubeugen, möchte die Gemeinde Wattwil die Bevplkerung kurz informieren und stellt ihnen gerne ein paar Auskunft gebende Punkte zusammen. Garten- und Waldfeuer sind erlaubt, sofern getrocknetes, naturbelassenes Holz verbrannt wird.
Das heisst, dass Haufen mit Waldschnitt mindestens ein Jahr getrocknet sein müssen! Sobald eine länger anhaltende Rauchsäule entsteht, ist das Feuer nicht zulässig.
Denn dies geschieht nur bei ungetrocknetem Garten- und Waldabfall! Grünschnitte dürfen nicht verbrannt werden!
Grünschnitt, welcher aufgrund von Feuerbrand sofort verbrannt werden muss, bedarf einer Bewilligung durch die Gemeinde! Wenn alle die wenigen Punkte beachten, werden sicherlich keine Beanstandungen auftreten.