St. Gallen - Im jahr 2019 hat der Gemeiderat Kirchbergblatt mehreren Personen die Einbürgerung erteilt.
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Blauer Himmel über der Stadt St. Gallen. Besonders in der Ostschweiz war das Wetter heute sonnig. (Archivbild) - Keystone
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Für die Einbürgerung von Bürgern anderer Staaten mit Wohnsitz in der Schweiz unterscheidet das Gesetz zwischen besonderer Einbürgerung für Jugendliche ab 11 bis 20 Jahren und der ordentlichen Einbürgerung (Einbürgerung im Allgemeinen) für Personen über 20 Jahren mit Niederlassungsbewilligung. Der Gemeinderat hat im Jahr 2019 an mehrere Personen das Bürgerrecht der Politischen Gemeinde Kirchberg im Verfahren der Einbürgerung im Allgemeinen erteilt.

St. Gallens Regierung muss nun handlen

Die Bürgerrechtsdossiers wurden anschliessend während dreissig Tagen öffentlich aufgelegt. Gegen den Einbürgerungsbeschluss des Gemeinderates wurde keine Einsprache erhoben. Das Dossier der Bürgerrechtsbewerber wurde nach erfolgter Einbürgerung in der Gemeinde Kirchberg an den Kanton weitergeleitet. Die Regierung des Kantons St. Gallen hat nun mit Beschluss vom 15. Juni 2021 den betroffenen zwei Personen, nach Einholung der eidg. Einbürgerungsbewilligung, das Bürgerrecht des Kantons St. Gallen erteilt.

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