Sieben Teilstrassenpläne in Bütschwil-Ganterschwil genehmigt
Wie die Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil angibt, hat der Gemeinderat sieben Teilstrassenpläne genehmigt. Diese liegen bis 17. Oktober 2023 öffentlich auf.

Das Tiefbauamt des Kantons St.Gallen hat den Gesamtstrassenplan sowie den Fuss-, Wander- und Radwegplan (FWR) der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil am 20. Februar 2023 genehmigt.
Gemäss der Verfügung vom 20. Februar 2023 müssen folgende Fälle zur Angleichung an das Orthophoto mit einem Teilstrassenplan korrigiert werden.
Weiter muss für den Höggweg ein Korrekturplan erfolgen, da dieser an den Weg auf dem Gemeindegebiet Neckertal angepasst werden muss.
Gleichzeitig wird der Name in Hinterhöhgweg geändert.
Sieben Teilstrassenpläne liegen zur Einsichtnahme auf
Der Gemeinderat hat am 5. September 2023 folgende Teilstrassenpläne genehmigt: Feldstrasse Nummer 244 (Strasse zweiter Klasse), Rosengartenstrasse Nummer 386 (Strasse dritter Klasse), Lochermoosstrasse Nummer 423 (Strasse dritter Klasse), Drahtstegweg Nummer 502 (Weg erster Klasse), Soorweg Nummer 515 (Weg erster Klasse), Geissberg-Sonnenhaldenweg Nummer 728 (Weg dritter Klasse) und Hinterhöhgweg Nummer 730 (Umklassierung Weg dritter Klasse in Weg zweiter Klasse – Anpassung an Weg der Gemeinde Neckertal).
Die Teilstrassenpläne liegen nach Artikel 39 folgend Strassengesetz während 30 Tagen, das heisst ab Montag, 18. September, bis Dienstag, 17. Oktober 2023, im Gemeindehaus Bütschwil-Ganterschwil öffentlich zur Einsichtnahme auf.
Einsprachen gegen die Teilstrassenpläne sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat Bütschwil-Ganterschwil einzureichen.
Die Einsprache hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung zu enthalten.