Sanierung und Umklassierung der Tobelstrasse
Die Tobelstrasse in Bütschwil-Ganterschwil soll ab 2026 saniert und in eine Gemeindestrasse 3. Klasse umklassiert werden.

Wie die Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil mitteilt, ist die Sanierung der Tobelstrasse Nr. 258, Gemeindestrasse 2. Klasse, ab dem Jahr 2026 geplant. Im Budget 2025 sind 15’000 Franken für die Planungsarbeiten inklusive Teilstrassenplan enthalten.
Gemeindestrassen 2. Klasse dienen gemäss Art. 8 Abs. 2 StrG (sGS 732.1) der Groberschliessung des Baugebietes und der Erschliessung grösserer Siedlungsgebiete ausserhalb des Baugebietes. Sie stehen in der Regel dem allgemeinen Motorfahrzeugverkehr offen und erschliessen mindestens zwölf Wohneinheiten.
Gemäss Art. 8 Abs. 3 StrG dienen Gemeindestrassen 3. Klasse der übrigen Erschliessung sowie der Land- und Forstwirtschaft. Die Tobelstrasse ist eindeutig eine Zufahrtstrasse und erfüllt die Kriterien einer Gemeindestrasse 2. Klasse nicht.
Umklassierung von Gemeindestrassen – Mitwirkung geöffnet
Gemäss Art. 11 Abs. 2 StrG sind Gemeindestrassen 1. Klasse und 2. Klasse in der Regel im Eigentum der politischen Gemeinde. Mit der geplanten Umklassierung in eine Gemeindestrasse 3. Klasse geht die Unterhaltspflicht an die Grundeigentümer über. Die Sanierungskosten der Strasse werden in Zukunft nicht durch die Gemeinde getragen.
Gestützt auf Art. 33bis Abs. 2 StrG sorgt die für den Planerlass zuständige Behörde für eine geeignete Mitwirkung der Bevölkerung, um Vorschläge und Anregungen, sofern möglich, in die Planung einfliessen zu lassen. Der Gemeinderat hat die Planunterlagen zur Mitwirkung verabschiedet.
Sämtliche Unterlagen liegen ab Donnerstag, 14. August, bis Donnerstag, 4. September 2025, im Gemeindehaus, Innerfeld 21, 9606 Bütschwil, zur Mitwirkung auf und können auf der Gemeindewebseite eingesehen werden.
Stellungnahmen dürfen innerhalb der Frist zuhanden der Ratskanzlei Bütschwil-Ganterschwil, Innerfeld 21, 9606 Bütschwil, schriftlich eingereicht werden.