Toggenburg

Sanierung der Oberdorfstrasse geht in die Auflage

Das Projekt zur Sanierung und Entwässerung der Oberdorfstrasse liegt bis zum 3. Juli 2026 öffentlich auf. Einsprachen sind schriftlich innert Frist möglich.

Die Gemeindeverwaltung in Bütschwil.
Die Gemeindeverwaltung in Bütschwil. - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil schreibt, ist die Oberdorfstrasse in Ganterschwil sanierungsbedürftig. Der Belag der Strasse hat seine Lebensdauer erreicht und muss auf der gesamten Länge ersetzt werden. Hinzu kommt, dass sich entlang dieser Strasse bei Regenfall jeweils eine grosse Menge an Oberflächenwasser ansammelt, welches abgeleitet werden muss.

Die Strassenentwässerung läuft bisher zum Teil in die Kanalisation und entspricht somit nicht mehr den aktuellen Gewässerschutzgesetzgebung. Sie wird aus diesem Grund gleichzeitig ersetzt. Es ist eine Strassenentwässerung inklusive Oberflächenentwässerung zu realisieren. Der Projektperimeter erstreckt sich vom Einlenker in die Aewilerstrasse bis zur Kreuzung mit der Wenzelstrasse beziehungsweise Stockenstrasse.

An der Bürgerversammlung vom 27. März 2025 wurde der Baukredit für die Strassensanierung sowie die Strassenentwässerung der Oberdorfstrasse, Ganterschwil, angenommen. Das Planunterlagen wurden ausgearbeitet und lagen vom 15. Mai 2025 bis 2. Juni 2025 zur Mitwirkung auf. Es gingen sieben Stellungnahmen ein. Der entsprechende Mitwirkungsbericht wurde genehmigt und wird öffentlich aufgelegt.

Öffentliche Auflage

Die Planunterlagen wurden überarbeitet und liegen vor. Der Gemeinderat Bütschwil-Ganterschwil hat das Sanierungs- und Entwässerung der Oberdorfstrasse Nummer 254, Ganterschwil, mit sämtlichen dazugehörigen Unterlagen genehmigt und zur öffentlichen Auflage verabschiedet.

Das Sanierungs- und Entwässerungsprojekt der Oberdorfstrasse liegt während dreissig Tagen, das heisst ab Donnerstag, 4. Juni 2026, bis Freitag, 3. Juli 2026, im Gemeindehaus Bütschwil öffentlich zur Einsichtnahme auf.

Einsprachen gegen das Projekt sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat Bütschwil-Ganterschwil einzureichen. Die Einsprache hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung zu enthalten. Sie ist zu unterzeichnen.

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