Wie die Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil mitteilt, liegt der Teilstrassenplan vom 9. Mai bis 7. Juni 2022 im Gemeindehaus öffentlich zur Einsichtnahme auf.
Bütschwil-Ganterschwil
Das Gemeindehaus Bütschwil-Ganterschwil - Screenshot Google Maps
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Der Gemeinderat hat am 26. April 2022 gestützt auf Artikel 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1, kurz StrG) den Teilstrassenplan genehmigt:Hofzufahrt Landsau (für den Einbau der Betonspur, Landsaustrasse Nr. 437, Gemeindestrasse 3. Klasse).

Der Teilstrassenplan liegt nach Artikel 39 ff. StrG während 30 Tagen, das heisst ab Montag, 9. Mai 2022, bis Dienstag, 7. Juni 2022, im Gemeindehaus Bütschwil-Ganterschwil öffentlich zur Einsichtnahme auf.

Einsprachen gegen den Teilstrassenplan sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat Bütschwil-Ganterschwil einzureichen. Die Einsprache hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung zu enthalten.

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