Neue Hundegesetzgebung in Lichtensteig

Stadt Lichtensteig
Stadt Lichtensteig

Toggenburg,

Der Kanton hat ein neues Hundegesetz erlassen, welches ab 1. Januar 2020 zur Umsetzung gelangt.

Symbolbild
Symbolbild - Keystone

Gemäss der neuen Verordnung haben die Gemeinden neu einen Beitrag an den Kanton zu entrichten. Zudem ist es nicht mehr erlaubt, zwei unterschiedliche Tarife zu erheben für den ersten und jeden weiteren Hund.

Überdies hat die Gemeinde erstmals die Vollkosten erhoben für den Aufwand für das Hundewesen. Das Gesetz lässt einen Tarif zu von Fr. 60 bis Fr. 200 pro Hund.

Der Beitrag liegt in Lichtensteig in Zukunft bei Fr. 100 pro Hund, damit lassen sich die Gemeindekosten für die Hunde mehr oder weniger decken (Hundesäcke, Robidogs, Leerungen, Entsorgung, Verwaltungsaufwand).

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

1. Mai Demo
627 Interaktionen
1. Mai-Ticker
SRF / Nau.ch
180 Interaktionen
«Schuss nach hinten!»

MEHR AUS TOGGENBURG

windpark
5 Interaktionen
Fünf Anlagen
Kantonspolizei St. Gallen
Wattwil SG
Unfallstelle in Bazenheid
1 Interaktionen
Autofahrer gesucht
motorrad
Acht Anzeigen